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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln

Das aktuelle Sonnenaufgang-Bild, welches die Homepage des Landgerichts Köln ziert, sah gestern noch so aus.

Doch das war nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln. Auch auf dieser zum Urheberrecht(!) informierenden Seite verraten die jecken Kölner lediglich, dass sie das dortige Bild von Pixelio(!!) gemopst haben, ohne dass sie auf Pixelio verlinken. (Hier ein Archivbild, falls sie es demnächst nachbessern.)

Sorgen müssen wir uns auch um den Nachwuchs am LG Köln machen, denn auch die Referendarsabteilung ist kriminell bebildert. Auch bei den Diensten griff man auf Pixelio zurück, ohne den Foto-Stock zu verlinken oder den Urheber im Bild zu würdigen.

Falls die Urheber sich bei mir melden, können wir gerne zusammen das Landgericht Köln abmahnen. Ach was, wir klagen gleich – und zwar am zuständigen Landgericht Köln, vermutlich bei der 14. Zivilkammer …

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2 Comments

  1. Neues von der Abmahnfront: Pixelio und das Copyright (updates) | -=daMax=-

    […] Update 4: Markus Kompa über Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln […]

    #1 Pingback vom 04. Februar 2014 um 19:09

  2. Gestern gelernt: Das Urheberrecht ist von vorgestern | social media watchblog

    […] Eine neutrale Zusammenfassung gibt Torsten Kleinz bei heise, mittlerweile hat auch Pixelio selbst eine Stellungnahme veröffentlicht und das Urteil wenig überraschend als “Fehleinschätzung” bezeichnet. Eine nette Randnotiz aus der Kategorie “wer im Glashaus sitzt…”: Liebes LG Köln, was ist denn das, bitte sowie Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln […]

    #2 Pingback vom 06. August 2014 um 11:34

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