Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.
Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1, 1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.
Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.
Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.