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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Lieber Alexander Dobrindt

 

Lieber Alexander Dobrindt,

Sie sind nun also u.a. unser neuer Bundesverkehrsminister. Ich hoffe, dass die TAZ Recht mit ihrer Einschätzung behält, dass Ihre bisherigen Missgriffe nur taktische Provokationen waren.

Heute jährt sich zum 20.Mal das Inkrafttreten der Verordnung zur Beleihung von Luftsportverbänden vom 16.12.1993. Der Staat, der eigentlich selbst ein Luftfahrtbundesamt usw. hat, machte damals den fatalen Fehler und übergab den privaten Vereinen „Deutcher Aero Club e.V.“ und „Deutscher Luftsportverein e.V.“ die Kontrolle über den Ultraleichtflugbereich. Die dürfen dort von der Musterzulassung bis zum „TÜV“ praktisch alles alleine machen, und selbst die ihnen eingeräumten Kompetenzen werden überschritten. Die Zustände in der Fliegerszene haben sich jedoch eher mediterran entwickelt. Da sind Flugzeughersteller gleichzeitig Zulasser, Prüfer und Verkäufer. Mitarbeiter der ebenfalls Ihnen unterstehenden Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung sind gleichzeitig begeisterte UL-Flieger, obwohl sie genau wissen, dass so gut wie kein UL-Flugzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die BFU, das LBA und andere essen in Braunschweig in der gleichen Kantine und tun sich irgendwie so gar nicht weh.

Weh tun sich allerdings die UL-Piloten, die auf die Sicherheit ihrer Luftsportgeräte vertrauen. Fast jede Woche kommt eine Maschine runter, etliche Paraglider bezahlen die Gaudi mit Querschnittlähmung. Wegen wirklich unglaublicher Schlampereien – Pardon, ich meine „Pilotenfehler“ – gibt es Hunderte Tote und viele Pilotenwitwen. Herr Dobrindt, Sie sollten sich den „Sauladen“, wie man in Ihrer bayrischen Heimat wohl zu sagen pflegt, mal etwas genauer ansehen.

Und wenn wir schon mal im Gespräch sind, sollten wir uns auch Gedanken über die Freiheit des Internets machen …

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Autor:
admin
Datum:
16. Dezember 2013 um 15:03
Category:
Allgemein,Internet,Politik,Strafrecht
Tags:
 
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