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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Popcornkönig und Dramaqueen

Ein Watchblogger, der ein grundsätzlich inspiriertes, aber letztlich dann doch tendenziöses Blog über die Piratenpartei veröffentlichte, lässt diesen seltsamen Text (wohl) über mich verbreiten, mit dem er mich offensichtlich in Misskredit bringen möchte:

Eines Tages rief ein Bundestagskandidat an. Auch er ein Jurist. Er erklärte mir, wie bedeutsam ihm Transparenz und Journalismus seien. Dann schwenkte er um, unterstellte mir eine gezielte Kampagne gegen ihn und erklärte, aus welchen Gründen man ja mal eine Abmahnung schicken könne. Die Gründe waren nicht inhaltlich. Es ging ums Urheberrecht. Es war eine unverhohlene, zugleich bedacht formulierte Drohung. Übersetzt hieß sie: Entweder ich höre auf, über ihn zu bloggen, oder ich muss mit Urheberrechts-Abmahnungen mit hohem Streitwert rechnen. Nun wurde nicht einmal mehr der Inhalt des Blogs juristisch angegriffen. Das Urheberrecht selbst war die Waffe. Man muss das Programm der Piraten nicht gelesen haben, um zu ahnen, dass dies das genaue Gegenteil dessen ist, wofür die Partei steht.

Das Gespräch habe ich dann doch etwas anders in Erinnerung. Der Blogger hatte ein Bild mit mir verwendet, dabei aber weder die Fotografin um Erlaubnis gefragt noch deren Namen genannt, was beides nun einmal das geltende Urheberrecht verletzt. Last but not least habe übrigens auch ich Persönlichkeitsrechte. Entgegen der naiven Wahrnehmung des Watchbloggers ist die Piratenpartei nicht für Abschaffung des Urheberrechts, sondern gegen anachronistische Gängelung von Internetbewohnern. Der Watchblogger hatte in einem öffentlichen Vortrag auf der res:publica sogar dazu aufgefordert, ihn bei Problemen direkt zu kontaktieren (Minute 22).

Genau das habe ich getan. Ich hatte ihn von Blogger zu Blogger kollegial auf das urheberrechtliche Problem aufmerksam gemacht. Ich habe ihn letztlich nicht dazu aufgefordert, seinen Beitrag zu ändern, ich habe ihm auch nicht unterstellt, dass er eine Kampagne gegen mich fährt. Warum hätte ich das argwöhnen sollen? Ich war außerhalb der Piratenbubble als BTW-Kandidat ohnehin praktisch unbekannt, außerdem war es wohl sein erster Beitrag über mich. Ich mahne vorzugsweise Verlage mit Reichweite wie Axel Springer ab, aber doch nicht irgendwelche selbsternannten Wichtigtuer …

Und ganz sicher habe ich ihn auch nicht aufgefordert, nicht über mich zu bloggen, weder in noch zwischen den Zeilen, oder gar unverhohlen mit irgendwas gedroht. Er schreibt ja selbst, dass die Gründe nicht inhaltlich waren. Als Kenner des Streisand-Effekts passen solche Drohungen wohl auch nicht wirklich zu mir. Es ging um die angemaßte Nutzung eines Fotos, die er in Zukunft halt einfach bitte lassen oder wenigstens die Fotografin nennen möge. Als angehender Journalist hätte er so etwas eigentlich drauf haben müssen. Er kann (und soll!) auch ohne Verletzung von Urheberrechten über mich berichten. Ich hätte ihm auch eine kostenpflichtige Abmahnung nebst Lizenzforderung der Fotografin schicken können … ;)

Als Provokateur und Troll ist der Watchblogger mit seiner manipulativen Darstellung durchaus talentiert. Beeindruckender Journalismus ist das aber nicht. Und wer kollegiale Anrufe nicht zu schätzen weiß, die er ja selbst erbeten(!) hatte, und stattdessen Halbwahrheiten und diskreditierende Interpretationen verbreitet, disqualifiziert sich selbst. Bei mir ist dieser eitle Dummschwätzer jetzt jedenfalls unten durch.

Zitat: Caspar C. Mierau, DIE ZEIT vom 16.10.2013

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Autor:
admin
Datum:
1. November 2013 um 01:17
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,PR,Überwachung,Urheberrecht,Verdachtsberichterstattung
Tags:
 
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