Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Stadt Herne möchte weitere 255 Piratenplakate sehen!

Die Stadt Herne überraschte die Piratenpartei mit einer Limitierung der Plakate. Während den im Bundestag vertretenen Parteien jeweils 408 Plakate zugestanden wurden, rechnete die Stadt Herne die Piraten unerbittlich zu den ca. 20 Kleinparteien, sie hätten sich daher mit 153 Plakaten zu begnügen. Eine Begründung, die die Stadt zu dieser Einschätzung kam, blieb sie schuldig. Im Gegensatz etwa zur Partei „Die Linke“ sind die Piraten sogar im NRW-Landtag vertreten. „Die Linke“ sowie die FDP, denen die vollen 407 Plakate zugebilligt wurden, lagen laut einer Veröffentlichung des WDR vom Mai bei den NRW-Wählern gerade einmal bei 3%.

Die Piratenpartei ließ sich diese willkürliche Ungleichbehandlung nicht bieten, sondern forderte eine gleichwertige  Sondernutzungserlaubnis unter Berufung auf Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG ein. Nachdem die Piraten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung beantragt und Klage erhoben hatten, kündigte die Stadt Herne anfangs noch Widerstand an. Allerdings sind die Pirten nun einmal siebtstärkste politische Kraft in Deutschland (bei Zusammenrechnung von CDU/CSU sogar sechststärkste). Ein Urteil, auf das sich die Stadt Herne bei ihrer eigenartigen Entscheidung stützte, stamte aus dem Jahr 1974, als es in Deutschland faktisch ein Drei-Parteien-System gab (Union, SPD, Zünglein-an-der-Waage FDP).

Eine Gleichsetzung mit Kleinstparteien überzeugt nicht, denn die Piraten haben bei ihren Mitgliedszahlen jeweils mehr als die Hälfte der Grünen, der Linkspartei und der Freidemokraten. Demgegenüber haben die nächstkleineren Parteien nicht einmal die Hälfter Piratenmitgleider vorzuweisen. Bei den ganzen Kleinparteien stagnierten jahrzehntelang die Mitgliedszahlen bei ca. 5.000, während die Piraten deutlich über 30.000 Parteigänger verfügen. Auch den Einzug in vier Landtage kann man nicht ignorieren.

Gestern nun hatte die Stadt Herne ein Einsehen und billigte nun auch den Piraten die vollen 408 Plakate zu.

« Das erste Opfer … – Piraten vs. Spione »

Autor:
admin
Datum:
30. August 2013 um 18:01
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,PR,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

2 Comments

  1. Wochenspiegel für die 36. KW, das waren Sex-Phantasien einer 16-Jährigen, fragwürdige Vernehmungsmethoden und Erektionsstörungen – JURION Strafrecht Blog

    […] 6. Wahlkampf, oder: Plakateflut an der Piratenfront:  Stadt Herne möchte weitere 255 Piratenplakate sehen […]

    #1 Pingback vom 07. Oktober 2013 um 10:33

  2. Wahlplakate » Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln

    […] etwa wollte die Stadt Herne der Piratenpartei das Recht auf gleich viele Plakate absprechen. Parteien haben jedoch aus Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG einen durchsetzbaren […]

    #2 Pingback vom 17. April 2019 um 10:03

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.