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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Siegfried Kauder, Popcorn-Christdemokrat

 

Siegfried Kauder, Noch-Mitglied der Christdemokraten, produziert gerade mächtig Popcorn. Kauder ist nicht irgendwer, etwa ein Vorstandsmitglied einer kleinen Partei oder so, sondern war immerhin Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses („Kurnaz-Untersuchungsausschuss“). Dort hatte er sich eher staatstragend als kritisch gebärdet und die Staatsanwaltschaft unterstützt, als diese in fragwürdiger Weise gegen Journalisten wegen Enthüllungen ermittelte.

Doch nun macht der verdiente Parteisoldat im eigenen Lager Ärger. So hatten sich die Christdemokraten in Kauders Wahlkreis Donaueschingen erdreistet, für die Bundestagswahl jemand anderes aufzustellen. Siggi hatte sich durch ein merkwürdiges Hausverbot gegenüber einer ehemaligen Kreisgeschäftsführerin unbeliebt gemacht und außerdem die Junge Union als „keine Organisation der CDU“ bezeichnet. Nachdem sich die Donaueschinger Christdemokraten nicht umstimmen ließen, tritt Siggi nun in seinem Wahlkreis als Einzelbewerber an, was natürlich die Wahlchancen der Donaueschinger CDU-Wählerschaft kanibalisiert.

Nachdem selbst der eigene CDU-Bruder mit Siggi brach und man ihm einen Parteiaustritt nahelegte, steht nun mit Segen von Schäuble ein Parteiausschlussverfahren an. Über einen solchen Ausschluss müssen nach § 10 Abs. 5 PartG die Schiedsgerichte der Parteien entscheiden. Da ich selbst Mitglied eines solchen Schiedsgerichts einer Partei bin, habe ich an dem Fall auch ein gewisses fachliches Interesse. Für einen Parteiausschluss reicht es nicht etwa aus, wenn man sich unbeliebt macht, vielmehr ist nach § 10 Abs. 4 PartG erforderlich, dass das Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.

Siggi Kauder indes bestreitet, auf den Kopf gefallen zu sein, sodass für sein Verhalten also Vorsatz anzunehmen ist. Ein parteischädliches Verhalten ist allerdings eher einem anderen Sachverhalt zu entnehmen: So hatte sich Kauder dieses Jahr für das Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Für die Partei der schwarzen Kassen könnten derartige Ungeheuerlichkeiten zweifellos einen schweren Schaden bedeuten. Wie steht man denn jetzt etwa vor dem Koalitionspartner FDP dar? Letztes Jahr hörte sich der Mann noch ganz anders an:

 

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Autor:
admin
Datum:
9. August 2013 um 11:54
Category:
Allgemein,Internet,Politik
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