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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Verfassung schützen!

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesamt für Verfassungsschutz!

Als aufmerksamer wie besorgter Bürger weise ich Sie darauf hin, dass eine Person mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen im Begriff ist, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder dies bereits getan hat. Der Verdächtige ist etwa Mitte 50, trägt eine randlose Brille, sieht Ihrem Dienstherren, dem Bundesinnenminister, weitgehend ähnlich und wurde zuletzt in Washington D.C., USA, gesehen. Der Mann steht in dringendem Verdacht, mit einer fremden Macht gegen vom Grundgesetz geschützte Güter zu konspirieren und ein „bestimmtes hochverräterisches Unternehmen“ gegen den Bund iSd § 83 Abs. 1 StGB vorzubereiten und Daten auszuspähen, § 202a StGB, bzw. Beihilfe zu beidem zu leisten.

Bitte schützen Sie unsere Verfassung und nehmen Sie den mutmaßlichen Extremisten unter Beobachtung! Ich empfehle den Einsatz von Abhörtechnologie. Eine Konsultation der G10-Kommission dürfte nicht erforderlich sein, denn der Betreffende ist mit der Überwachung einverstanden.

Recht herzlichen Dank für Ihren Einsatz! Weiterhin viel Erfolg bei der Gegenspionage wünscht Ihnen

Markus Kompa

« Die US-Regierung hört uns zu (auf ihre Weise …). Friedrich nicht. – Friedrich spricht sich das Vertrauen aus »

Autor:
admin
Datum:
13. Juli 2013 um 14:24
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Politik,Strafrecht,Überwachung
Tags:
 
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2 Comments

  1. Von der Verschwörungstheorie zur Praxis | chefarztfraulicher:beobachter

    […] Abs. 1 StGB vorzubereiten und Daten auszuspähen, § 202a StGB, bzw. Beihilfe zu beidem zu leisten; via. Am besten, der Herr Friedrich samt Entourage hätten beim Kotau in Washington einen […]

    #1 Pingback vom 14. Juli 2013 um 08:26

  2. Steile These bezüglich Herrn Friedrich – Yep

    […] Steile These bezüglich Herrn Friedrich […]

    #2 Pingback vom 23. Mai 2018 um 15:59

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