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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BND kooperiert mit NSA

 

Eine Woche nach meinem Beitrag Abhören im Adenauer-Deutschland und in Neuland hat die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung das Thema ebenfalls aufgegriffen. So scheint es, dass auf diese im Prinzip noch gültige „Verwaltungsvereinbarung“ seit 1990 nicht zurückgegriffen wurde – weil dies auch nicht notwendig war, denn die Dienste kooperieren aufgrund aktuellerer streng geheimer Abkommen.

Erstaunlich ist, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst offenbar der NSA das Spionieren im Inland erlaubt – und dass der Inlandsobergegenspion davon nichts gewusst haben will. Was machen die Geheimdienstchefs eigentlich so den ganzen Tag über?

« Amtshilfe beim Abhören – Kryptopartys »

Autor:
admin
Datum:
7. Juli 2013 um 21:43
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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