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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


16. September 2012

Strauß wollte den Atomkrieg

Der aktuelle SPIEGEL (Print) scheint wirklich interessant zu sein. So wird über die Pläne von Strauß für einen vorbeugenden Atomkrieg berichtet, der die Amerikaner beunruhigt habe. Allerdings scheint ausgerechnet Kissinger als vernünftig portraitiert zu werden. Ich bin gespannt, ob SPIEGEL auch berichtet, dass die Haltung von Strauß von 1:1 der Mentalität des damaligen Pentagons entsprach. Airforce General LeMay etwa setzte sich nach seiner Pensionierung als Kandidat für die Vize-Präsidentschaft sogar ganz offen für einen Dritten Weltkrieg ein.

By the way: Strauß forderte damals die „unbedingt notwendige“ Anschaffung des M65 Recoiless Nuclear Rifle ein – die schwachsinnigste Waffe, die je gebaut wurde, da der Schütze bei Gegenwind gleich mitverstrahlt wurde. Die Pläne der USA sahen übrigens vor, im Falle eines sowjetischen Einmarsches einen Korridor entlang der deutsch-deutschen Grenze mit Atomminen nuklear zu verseuchen. Dadurch wären in West-Deutschland Millionen Menschen durch den eigenen Staat verstrahlt worden.

Da dem SPIEGEL offenbar bislang geheime Dokumente vorliegen, hoffe ich, dass auch die mir von einem „Mr. X“ berichtete Anfrage von Adenauer an Kennedy während der Berlin-Krise dabei ist. So wurde mir aus zuverlässiger Quelle zugetragen, Adenauer habe damals die DDR atomar bombardieren wollen. Als dies die amerikanische Seite ablehnte, soll er gebeten haben, wenigstens „symbolisch“ eine DDR-Stadt zu bombardieren. Das Dokument ist meines Wissens bislang noch nicht freigegeben. Die ZDF-Zuschauer wählten Adenauer übrigens mal zum „größten Deutschen“.

Alles wird gut.

Heribert Prantl sucht den Shitstorm

Der bislang von mir hoch geschätzte Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat entdeckt, dass das Internet ein böser Ort ist. In einem aktuellen Beitrag macht er das Internet für die Verbreitung der offenbar von Wulffs Parteifreunden 2006 lancierten Gerüchte über das angebliche Vorleben der gegenwärtig mediensuchenden Bettina Wulff verantwortlich und äußert auch sonst interessante Ansichten.

Hier die schönsten Zitate:

  • „Simitis akzeptiert es nicht, wenn die neue Informationstechnologie mit der Meinungsfreiheit einfach gleichgesetzt wird – wie dies die Grünen und die Piraten tun.“
  • „Es ist mit dem Internet ähnlich wie mit dem Auto: Man kann sich damit das Leben wunderbar erleichtern, man kann damit aber auch Leute totfahren.“
  • „Für das Internet gibt es noch kaum Regeln.“
  • „Wer vergisst? Wie vergisst er? Das geht im Internet nicht so leicht.“
  • „Die Hetzer im Internet sind und bleiben meist anonym.“
  • „Warum? Weil Konzerne wie Google riesige Maschinerien gegen das Recht auf Vergessen geworden sind.“
  • „Das bisherige Internetrecht verdient nicht einmal das Wort Recht.“

Als Rechtsanwalt, der häufig Blogger mit seriösen Anliegen vor Gericht vertritt, sehe ich mich außerstande, auf diesen wirren Amoklauf sachlich zu reagieren. Ich verweise stattdessen auf meine Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“.

Nachtrag: Prantl hat aufs falsche Pferd gesetzt.

Kissinger im Zerr-Spiegel

Die Online-Ausgabe des sogenannten Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bringt gegenwärtig einen rührende PR-Story über Henry Kissingers (angebliche) Liebe für seinen deutschen Fußballverein. Ich bin immer wieder erstaunt, wie es deutschen Medien möglich ist, über diese Person unkritisch zu berichten. Hätte ein arabischer oder ein chinesischer Politiker einen deutschen Fußballverein besucht, wäre mit einiger Sicherheit auf irgendein Menschenrechtsproblem hingewiesen worden. Der SPIEGEL hielt es für journalistisch veranlasst, sogar den Vorsitzenden des Vereinssponsors zu feiern, wie es in provinziellen Anzeigenblättchen üblich ist.

Hoffentlich trat Kissinger in Fürth nur den Fußball und nicht irgendwelche Vietnamesen. Aus denen wollte er nämlich „die Scheiße heraustreten“. Im obigen Video sieht man eine auf Band festgehaltene Konversation zwischen Kissinger und Nixon, bei der beide darüber diskutieren, ob man in Vietnam durch Zerstören von Dämmen 200.000 Menschen töten solle, oder ob nicht eine atomare Lösung vorzugswürdig sei. Dieses Gespräch fand statt, nachdem Nixon sich im TV als friedliebend dargestellt hatte. Die Liste an Vorwürfen gegen Kissinger ist lang. Diese Woche wurde von Aktivisten des 39. Jahrestags des von Kissinger arrangierten Putsches in Chile vom 11.09.1973 gedacht.

10. September 2012

Google und die Netzneutralität

Gegenwärtig wehrt sich die vormalige 1st Lady gegen Google, weil sie sich durch die Funktion beeinträchtigt sieht, die automatisch weitere Suchwörter anbietet. Diese Vorschläge stammen von anderen Nutzern, die zuvor nach einer solchen Kombination gegoogelt haben (was dezent daran erinnern sollte, dass Google uns beobachtet). Soweit bekannt, gab es bislang fünf erfolglose Versuche anderer Kläger, diese Autovervollständigungsfunktion untersagen zu lassen. Die aktuelle Klage liegt allerdings etwas anders, so dass ich mich mit Prognosen lieber zurückhalte. In Sachen Haftung pflegt das Landgericht Hamburg bekanntlich sehr eigenwillige Ansichten. Am Landgericht Frankfurt war bereits ein Versuch erfolgreich.

Die Information, dass die anderen Nutzer diese Kombination gesucht haben, ist für sich genommen (vermutlich) nicht unwahr. Persönlichkeitsrechtlich gesehen ist vorliegend allerdings problematisch, dass auf diese Weise Sachverhalte unterhalb der Gürtellinie ventiliert werden, was nach deutschem Presserecht grundsätzlich unzulässig ist. Das in den prüden USA beheimatete Google filtert übrigens ohnehin gewisse Inhalte auch aus dieser Funktion aus.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass nun einmal auch Google anfällig für Manipulation ist. Aufgeweckte Hacker könnten Google mit inszenierten Suchanfragen bombardieren und auf diese Weise Menschen und Firmen in Misskredit bringen.

Es stellt sich daher für Google die politische Frage, ob, wo und ab welcher Schwelle in die Suchalgorithmen eingegriffen werden darf, kann oder soll. Auch, wenn es im Einzelfall weh tun mag: Rechtspolitisch kann die Antwort nur lauten: Netzneutralität. Alles andere führt uns in illusionäre orwellsche Welten. Ein „Informationsministerium“ wäre das Letzte, was die Menschheit weiterbringt.

9. September 2012

Flauschcon

Eine Partei, die sich zur internen Kommunikation in erster Linie elektronischer Tools wie Mailinglisten, Foren und Twitter bedient, hat ein Problem: Schon aus strukturellen Gründen produzieren diese Medien eigendynamischen Streit. Bereits an der Langzeitstudie Wikipedia, die tatsächlich weniger ein akademisches als ein politisches Terrain ist, lässt sich das Versagen elektronischer Medien für die interaktive Meinungsbildung demonstrieren. Es fehlt einfach der Kontext. Man weiß nicht, wer der andere ist, welchen Bildungshintergrund er hat oder über welche Lebenserfahrung er verfügt. Man sieht nicht die Emotionen, erkennt nur unzulänglich Ironie, ebenso wenig, ob ein Gesprächspartner möglicherweise sogar gerade betrunken tippert. Missverständnisse sind vorprogrammiert.

Hinzu kommt der Umstand, dass Menschen, die aus ideellen Motiven in politische Parteien gehen, ohnehin ein bisschen – sagen wir mal diplomatisch – „temperamentvoll“, manchmal auch reaktionär oder gar Christopher Lauer sind. Und in einer Partei, die sich aus Parteiverdrossenen rekrutiert, quasi dem Heise-Forum entsprungen ist und für die politische Auseinandersetzung den Begriff „Shitstorm“ geprägt hat, darf man nicht zwangsläufig menschliche Wärme erwarten.

Dieses Wochenende trafen sich in Bielefeld auf der „Flauschcon“ Piraten, die sich Gedanken über die Optimierung des innerparteilichen Umgangs miteinander machten. Wenn kommendes Jahr die Bundestagswahl ansteht, sollten die Hausaufgabe gemacht sein. Interessante Impulse gab es u. a. von Katharina Nocun über Neupiraten und Shitstorms sowie Strukturen ehrenamtlicher Politik.

8. September 2012

Wulff, B. ./. Jauch, G.

Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.

Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.

Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.

Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)

Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:

Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.

Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

7. September 2012

Bruno Kramm über die GEMA

Der Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Urheberrecht, Bruno Kramm, ist ein Insider im Musik-Business und kennt seine Pappenheimer von der GEMA. Gestern brachte er den Unfug bei der Demo in München auf den Punkt. Allein schon die GEMA-Vermutung, die eine im Gesetz nicht vorgesehene Beweislastumkehr, derzufolge Verwender beweisen müssen, dass sie keine GEMA-Musik spielten, ist nicht nachvollziehbar. Ein privater Verein, der merkwürdig geführt wird und allerdings durch Verwaltung 15% der Einnahmen verschlingt, hat quasi Behördenstatus. Un-fass-bar.

Siehe auch die Bohlensteuer:

6. September 2012

Die Gefahren des Rollenspiels

Sehr geehrter Herr Kollege Kompa,

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass uns Herr Prof. Dr. XXXXX, die Nordrhein-Westfälische Kammer für Psychotherapeuthen sowie deren sämtliche 7.400 weiteren Mitglieder mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben. 7.402 Vollmachtsurkunden in Anlage anbei.

Namens und im Auftrag unserer Mandantschaft erteilen wir Ihnen hiermit mit sofortiger Wirkung

Hausverbot in sämtlichen Praxisräumen unserer Mandanten

und

untersagen Ihnen jeglichen Versuch einer Kontaktaufnahme mit ebendiesen.

Begründung:

Sie hatten unseren Mandanten Herrn Prof. Dr. XXXXX aufgesucht, weil Sie mit Ihren Aggressionen gegen einen gewissen Herrn Christopher Lauer nicht zurecht kamen. Unser Mandant hatte Ihnen eine Rollenspiel-Therapie vorgeschlagen, in welcher Sie die Rolle des Herrn Lauer einnehmen sollten. Nach einer halben Stunde kam es zu bedauerlichen Handgreiflichkeiten seitens Herrn Prof. Dr. XXXXX Ihnen gegenüber, für die wir seinen Schilderungen über Ihr Verhalten als Herr Lauer zufolge allerdings vollstes Verständnis haben. Inzwischen hat sich unser Mandant auf Anraten der Ärzte selbst in allerdings stationäre Therapie begeben und wird voraussichtlich daher vorläufig nicht zur weiteren Aufklärung des Geschehens beitragen können. Es ist jedoch nach Lage der Dinge davon auszugehen, dass von Ihnen erhebliche Gefahren ausgehen, die auch psychologisch geschultem und erfahrenem Personal nicht zuzumuten sind.

Seitens unserer Mandantschaft bedauern wir, Ihnen keine alternativen therapeutischen Angebote offerieren zu können und bitten um Verständnis für die Sicherheitsinteressen unserer Mandantschaft.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

XXXXXX

Rechtsanwälte

5. September 2012

Fliegender Gerichtsstand wurde bombardiert

Gestern Abend leuchteten die Augen etlicher Medienjuristen, selten war größere Heiterkeit: Auf dem Heiligengeistfeld in Hamburg waren zwei fette Fliegerbomben entdeckt worden, und einiges sprach dafür, dass diese wie neulich in München gesprengt würden. An das Heiligengeistfeld grenzt nämlich das Landgericht Hamburg, und zwar genau der Flügel, in dem die Hamburger Pressekammer residiert. Dieser befand sich im inneren Kreis der drei Gefahrenzonen.

Den „fliegenden Gerichtsstand“ ausgerechnet mit Fliegerbomben zu bekämpfen, entbehrt nicht eines gewissen Charmes. Da in Hamburg noch rund 3.000 Blindgänger aus dem Zeiten Weltkrieg auf ihren Einsatz warten, besteht eine gewisse Chance, dass der eine oder andere Prozess eines Tages platzen wird.

Meine Hamburger Arbeitstage beginnen meistens am Hauptbahnhof Münster, wo neulich unter dem Gleis, das nach Hamburg führt, bei Bauarbeiten ebenfalls nacheinander zwei Fliegerbomben entdeckt wurden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich bei Hamburg-Einsätzen ab sofort Gefahrenzulage berechnen werde.

Ein Anschluss unter dieser Nummer

Seit heute bin ich wieder unter meinen alten Telefonnummern erreichbar, die mich am 11.07.2012 auf erstaunliche Weise verließen. Hätte mir damals jemand gesagt, was mich danach bei Vodafone erwarten würde, hätte ich mit Sicherheit die Gelegenheit zum Wechsel ergriffen.

WISO (ZDF) präsentierte neulich einen Vodafone-Kunden, dem noch krasseres widerfuhr.