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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben

Die Firma Euroweb Internet GmbH flutet seit Jahren die Düsseldorfer Gerichte mit über eineinhalbtausend Klagen wegen geplatzter „Internet-System-Verträge“. Es geht praktisch immer um selbständige Gewerbetreibende, die nach telefonischer Ankündigung von einem Klinkenputzer von Euroweb aufgesucht werden, dort einen Vertrag unterschreiben und kurz danach den Vertrag anfechten, kündigen usw. Übereinstimmend sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. Gegen einmalige Zahlung von z.B. 170,- € sei ihnen eine ansonsten kostenfreie Webpräsenz versprochen worden, im Vertrag selbst jedoch stehe, sie hätten sich zu einer monatlichen Zahlung dieses Betrags auf z.B. vier Jahre verpflichtet.


(Von den Behauptungen der Interviewpartner im Video distanziere ich mich. Diese Leute lügen vielleicht und tun Euroweb furchtbares Unrecht. Grüße an dieser Stelle an die Vorsitzende Richterin Frau Käfer nach Hamburg.)

Für das Vorliegen eines Anfechtungsgrunds wie z.B. eine arglistige Täuschung ist der Kunde beweisbelastet, sodass bei Aussage gegen Aussage von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen wird. Dem Kollegen Thorsten Wachs ist es kürzlich am Landgericht Düsseldorf gelungen, einen ehemaligen Abschlussvertreter der Euroweb zum Auspacken zu bewegen. Der Zeuge bestätigte in seinem Fall den von hunderten Beklagten behaupteten Sachverhalt und präsentierte außerdem einen Leitfaden, wie sich die Werber von Euroweb zu verhalten hätten. In dem Urteil führten die Richter aus, es erfülle bereits den Tatbestand einer arglistigen Täuschung, wenn der Kunde durch ein teureres Alternativangebot beeinflusst und damit ein unzutreffender Vergleichsmaßstab suggeriert werde. (Trotz Nachfragen hat mir Euroweb noch nie bewiesen, dass tatsächlich andere Verträge als „Referenzkunden“ geschlossen wurden.) Im bezogenen Fall fiel Euroweb daher komplett auf die Schnauze. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der Beharrlichkeit des Kollegen Wachs ist es auch zu verdanken, dass der BGH in zwei Entscheidungen feststellte, dass der verwirrend kombinierte Vertrag von Euroweb als Werkvertrag aufzufassen ist, was sich auf Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung auswirkt. In einem von mir vertretenen Fall hatte Euroweb zunächst behauptet, nahezu alle Leistungen (Design, Hosting, Service usw.) in-house zu erledigen, so dass durch die Kündigung meiner Mandantin keine Kosten erspart hätte. Mein Einwand, sie kaufe bei Drittfirmen, sei „absoluter Unsinn.“ Nachdem der BGH jedoch den Fahrplan für die Rückabwicklung geändert hatte, trug Euroweb nunmehr genau diesen „absoluten Unsinn“ vor.

Bei der Rückabwicklung von Eurowebverträgen ist allerdings Stand der Kunst, dass mit einem Anspruch aus § 649 S. 3 BGB in Höhe von 5% der (angeblich) vereinbarten Summe gerechnet werden muss. Und um an wenigstens diesen zu gelangen, geht Euroweb einen langen Rechtsweg. In dem von mir betreuten aktuellen Fall machten sie es zunächst am örtlich zuständigen Amtsgericht der Mandantin im Urkundenprozess anhängig, was natürlich unschlüssig war, dann ging es zum Amtsgericht Düsseldorf, wo es im Mai 2011 zur ersten Verhandlung kam, mit deren Verlauf Euroweb wohl nicht recht glücklich war. Überraschend besann sich Euroweb im Herbst, dass man mehr als 5.000,- € fordere, was eine neue Zuständigkeit, nämlich die des Landgerichts begründete. Das Landgericht Düsseldorf terminierte im November 2011 auf August 2012.

Während die vom Kollegen Wachs erstrittenen Urteile bei einem Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf laut einem aktuellen Hinweisbeschluss auf Wohlwollen stoßen, so beurteilt ein anderer Senat in Düsseldorf die Sach- und Rechtslage eher im Sinne von Euroweb. Daher haben die Eurowebkunden eine Art Glücksspiel, zu welchem Berufungssenat sie kommen. Selbst, wenn Euroweb im Ergebnis „nur“ mindestens 5% bekommt, werden die Prozesskosten und der Aufwand hierfür unwirtschaftlich. Daher haben wir im vorliegenden Fall einen Vergleich geschlossen. Es ist mir allerdings gelungen, Euroweb unter 10% der ursprünglich geforderten Summe zu drücken. Soweit mir bekannt ist, hat sich Euroweb noch nie so niedrig verglichen. Wenigstens etwas.

Dennoch ist der Ausgang der Sache unbefriedigend. Unterstellt, die Hunderte Euroweb-Kunden und der ehemalige Abschlussvertreter sagen die Wahrheit, dann wäre es unter der gegenwärtigen Rechtslage nicht möglich, solche tatsächlich so nicht geschlossenen Verträge durch Anfechtung oder Widerruf zu vernichten, wie es Verbrauchern zugebilligt wird. Denn Gewerbetreibende und Kaufleute gelten nun einmal nicht als Verbraucher. Anwälte können privat Verbraucher sein, während es Handwerkern und Händlern bei der Berufsausübung zugemutet wird, vertragsrechtliche Fallen zu erkennen. Vielleicht wäre es ja mal Zeit, dass der Gesetzgeber hier im Bereich der Klinkenputzer einen neuen Widerrufstatbestand schafft.

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Autor:
admin
Datum:
22. August 2012 um 09:53
Category:
Allgemein,Beweise,Internet,Medienrecht,Meinungsfreiheit,PR,Pressefreiheit,Verdachtsberichterstattung,Zensur
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4 Comments

  1. Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben | Die Abzocker

    […] sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. zum Artikel Tweet Posted in Urteile Tags: Abzocke, Euroweb, Täuschung, Urteil « Multiplattform-Spion […]

    #1 Pingback vom 22. August 2012 um 10:37

  2. Im Euroweb bleiben nunmehr unter 10% der Euros kleben | Die Abzocker

    […] sagen Hunderte der Kunden aus, sie seien als „Referenzkunden“ angesprochen worden. zum Artikel Tweet Posted in Urteile Tags: Abzocke, Euroweb, Täuschung, Urteil « Multiplattform-Spion […]

    #2 Pingback vom 22. August 2012 um 10:37

  3. Trend- und Hintergrundwissen zwischen Medien, Technik und Wirtschaft

    „Referenzkunden“-Trick: Hilfe für Euroweb-Kunden…

    #3 Trackback vom 24. August 2012 um 08:33

  4. Sackmühle – Kaufe nie die Mühle im Sack » Machenschaften

    […] Informationen: http://www.kanzleikompa.de […]

    #4 Pingback vom 28. März 2013 um 14:20

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