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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


WWF läßt „Der Pakt mit dem Panda“ zensieren (WDR) – UPDATE

Das Landgericht Köln hat heute laut WWF gegen den WDR eine einstweilige Verfügung erlassen, welche das Wiederholen bestimmter Tatsachenbehauptungen über die konservative, bisweilen schillernde Umweltschutzorganisation in der Doku „Der Pakt mit dem Panda“ vorläufig verbietet.

Offensichtlich wurden einige Anträge abgelehnt, denn der WWF jammert rum, dass einige Behauptungen so formuliert seien, dass sie juristisch als Meinungen formuliert“ gelten. Gemein! Unklar ist, warum erst jetzt – 10 Monate nach Erstausstrahlung – eine einstweilige Verfügung erging, denn für die erforderliche Dringlichkeit dürfte es ein bisschen spät sein. UPDATE: Es ging wohl um drohende Wiederholung der Ausstrahlung.

Wie hier im Blog berichtet, war der WWF bereits im Juni 2011 im Vorfeld der Sendung gegen den WDR vorgegangen. So ambitioniert die Kritik am seltsamen WWF auch sein man, so sind Beiträge von WDR-Journalist Wilfried Huismann mit Vorsicht zu genießen. Schon deshalb, liebe Vorsitzende Frau Reske und liebe Vorsitzende Frau Käfer, distanziere ich mich von sämtlichen Behauptungen des verlinkten Videos.

Vor drei Tagen wurde übrigens bekannt, dass König Juan Carlos, einer der Adeligen, die sich als WWF-Gönner feiern lassen, neulich nicht einfach so gestürzt ist, sondern sich bei * Trommelwirbel * der Elefantenjagd verletzt hat …

UPDATE:

Der WWF hat zu zwei Behauptungen ausführlich Stellung genommen, FAQ ins Netz gestellt und eine Krisen-PR-Seite eingerichtet. Das finde ich vorbildlich. Aber wenn das alles so töfte ist, warum hat der WDR sich nicht außergerichtlich überzeugen lassen? Und welche Äußerungen wollte der geschätzt Kollege Herr Prof. Dr. Schertz verboten haben, die das LG Köln nicht mitgemacht hat?

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