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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BVerfG soll Tanz-Flahsmobs in Hessen erlauben

Die hessischen Piraten haben gestern das Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot von Tanz-Flashmobs am Karfreitag angerufen. Hier im beschaulichen Münster geht derweil das Ordnungsamt auf Patroullie, um die talibanen Verhältnisse sicherzustellen.

Die Macht der Kirche hat in Münster eine gewisse Tradition. Am Turm der Lambertikirche etwa hängen drei Käfige, in welche 1536 die Leichen dreier hingerichteter Wiedertäufer zur Schau gestellt wurden, damit jedermann beim öffentlichen Verwesen Reality-TV-mäßig zusehen konnte. Die letzten Knochen sollen noch im 19. Jahrhundert herunter gefallen sein. Zwischendurch haben die Religiösen übrigens den 30jährigen Krieg veranstaltet.

Ich habe heute beschlossen, wieder mit Tanzen anzufangen. Suche nette Tanzpartnerin im Raum Münster für Salsa oder Tango!

 

 

Bild: Rüdiger Wölk, Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.5 US-amerikanisch (nicht portiert)

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Autor:
admin
Datum:
6. April 2012 um 12:25
Category:
Allgemein,Bundesverfassungsgericht,Meinungsfreiheit,Politik,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Piraten scheitern in Karlsruhe – doch kein Karfreitagstanz – - Heymanns Strafrecht Online BlogHeymanns Strafrecht Online Blog

    […] Kollege Kompa, der eine Tanzpartnerin sucht (vgl. hier) hat über das Vorhaben der hessischen Piraten berichtet, gegen das Tanzverbot am Karfreitag […]

    #1 Pingback vom 06. April 2012 um 15:51

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