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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Münster im Ausnahmezustand

Ca. 60 bis 200 freundliche Herren möchten am heutigen Samstag, den 03.03.2012, der an Femdenverkehr gewöhnten Stadt Münster einen Besuch abstatten und ihr grundgesetzlich geschütztes Demonstrationsrecht wahrnehmen, indem sie einen Aufmarsch veranstalten. Doch leider, leider, mussten die Herrschaften beim Anmelden ihrer Demo feststellen, dass an diesem Tage bereits etliche andere Demonstranten alle möglichen Routen in der Innenstadt für Demonstrationen in Beschlag genommen hatten, so dass nur noch das entlegene Rumphorst-Viertel zur Verfügung stand. Schade aber auch …

Westfalen sind bekanntermaßen ein stures Völkchen. So werden denn auch 130 Gruppierungen, darunter auch die lokale Piratenpartei, den Demonstranten unter dem Motto „Keinen Meter den Nazis“ Gesellschaft leisten. Die geplante Route soll zum Sperrgebiet erklärt werden, so dass in der fraglichen Zeit nur Anwohner und deren Gäste rein dürfen. Erstaunlicherweise werden an diesem Samstag wohl mehr „Parties“ mit Gästebeteiligung im Rumphorst-Viertel veranstaltet als am Altweiber-Donnerstag in ganz Münster, auch haben etliche ihren Glauben wieder entdeckt. Und gastfreundlich sind die Anwohner …! ;)

Die Stadt nimmt den Termin außerordentlich ernst. In städtischen Bussen etwa wurde diese Woche in Durchsagen auf mögliche Engpässe und Umleitungen hingewiesen. Der Kollege Hoffmann informiert über das Demonstrationsrecht. Zwischen allen Stühlen sitzt Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber, der erste grüne Polizeipräsident Deutschlands überhaupt, der nun einmal dem geltenden Recht verpflichtet ist.

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Autor:
admin
Datum:
3. März 2012 um 01:03
Category:
Allgemein,Meinungsfreiheit,Politik,Strafrecht
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