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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kachelmann ./. BILD: Verdachtsberichterstattung war zulässig

Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.

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Ein Kommentar

  1. Wochenspiegel für die 46. KW, das war Twittern im Gerichtssaal, die Spaßbremsen beim OVG MS und ein Haarschnitt | Heymanns Strafrecht Online Blog

    […] wieder Kachelmann,vgl. auch hier und […]

    #1 Pingback vom 27. November 2011 um 11:29

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