Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.
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