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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Die Wikipedia-Abmahnungen des Dirk Vorderstraße

Dieses zeitgenössische Werk fotografischer Kunst, welches das Antlitz des CDU-Politikers Herrn Norbert Röttgen eingefangen hat, sprang dem Wikipedia-Kulturschaffenden Herrn Dirk Vorderstraße in die Linse. Wer das Meisterwerk nutzen will, muss den Namen des Urhebers „Dirk Vorderstraße“ nennen, sowie die Lizenz „Namensnennung 3.0 Unported (CC BY 3.0)„, die man entweder in ihrer Gesamtheit wiedergeben oder verlinken muss. Dem sei hiermit Rechnung getragen.

Herr Vorderstraße gehört wie etliche anderen Fotografen der Wikipedia auch jedoch zu jenen Hobby-Juristen, die sich an Missgriffen ihrer Mitmenschen gesundstoßen wollen, jedoch andererseits das Geld für qualifizierte Rechtsberatung sparen. So ließ Herr Vorderstraße einen angeblichen Urheberrechtsverstoßer wissen, dieser sei ein solcher und möge ihm nunmehr einen dreistelligen Betrag für Lizenzkosten überweisen. Andernfalls würde er nämlich einen „Fachanwalt“ mit einer Abmahnung beauftragen und das würde dann ja alles wohl noch teurer, und da gäbe es ja diesen Beschluss von diesem Berliner Gericht und so. Und die Kostennote würde sich nach einem Streitwert zwischen 4.000,- und 6.000,- Euro richten.

Warum der zu beauftragende Anwalt vermutlich keine Abmahnkosten in Rechnung stellen wird, soll der Kollege dem Herrn Vorderstraße mal selber erklären. Es sieht auch nicht danach aus, dass das RVG für einen Fachanwalt höhere Kosten vorsieht als sonst. In diesem Berliner Beschluss ging es außerdem gar nicht um Lizenzansprüche. Die Berliner Gerichte haben allerdings eine gesunde Auffassung zu Fotografen, welche die Nutzung ihrer Bilder kostenlos und ohne Namensnennung dulden, dann aber eines Tages angetanzt kommen und von Gott und der Welt Geld sehen wollen. Herr Dirk Vorderstraße gehört nämlich zu jenen Spaßvögeln, die ihr Werk gerne großzügig in der Wikipedia verbreiten, wohl wissend, dass im Wikipedia-Artikelraum keine entsprechende Namens- oder Lizenznennung erfolgt, oder sehen Sie hier eine? Nein? Hätte Herr Vorderstraße aber notfalls reineditieren können, wenn er es unbedingt gewollt hätte.

Aber das soll dem Herrn Vorderstraße mal der Kollege erklären, nachdem er sich hoffentlich einen üppigen Vorschuss genehmigt hat. Der Nächste bitte …

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Autor:
admin
Datum:
20. November 2011 um 20:58
Category:
Abmahnung,Allgemein,Fotorecht,Internet,Landgericht Berlin,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,Pressefreiheit,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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8 Comments

  1. Die Wikipedia-Abmahnungen des Dirk Vorderstraße | Die Abzocker

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    #1 Pingback vom 21. November 2011 um 11:54

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    #8 Pingback vom 31. Oktober 2018 um 10:42

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