Die Rechteinhaberin des Films „Werner beinhart“ hatte von Youtube die Herausgabe der Nutzerdaten eines Filmfreunds begehrt, der dort urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen hatte. Youtube begnügte sich jedoch mit dem Löschen. Das OLG München hat der Neugierde einer Absage erteilt, da das Hochladen kein „gerwerbliches Ausmaß“ darstelle.
Tja, Werner, da hättest du mal besser in Köln geklagt …
Youtube muss Nutzer nicht verpetzen! | Die Abzocker
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#1 Pingback vom 18. November 2011 um 13:22