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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Youtube muss Nutzer nicht verpetzen!

Die Rechteinhaberin des Films „Werner beinhart“ hatte von Youtube die Herausgabe der Nutzerdaten eines Filmfreunds begehrt, der dort urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen hatte. Youtube begnügte sich jedoch mit dem Löschen. Das OLG München hat der Neugierde einer Absage erteilt, da das Hochladen kein „gerwerbliches Ausmaß“ darstelle.

Tja, Werner, da hättest du mal besser in Köln geklagt …

« Warum ich nicht fernsehe – BGH: GEMA darf straßenweise kassieren »

Autor:
admin
Datum:
18. November 2011 um 12:53
Category:
Abmahnung,Allgemein,Internet,Landgericht München,OLG München,Urheberrecht
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Youtube muss Nutzer nicht verpetzen! | Die Abzocker

    […] Neugierde einer Absage erteilt, da das Hochladen kein “gerwerbliches Ausmaß” darstelle. zum Artikel Posted in Urteile Tags: Urheberrechtsverletzung, Youtube « Kontobashing Sie können […]

    #1 Pingback vom 18. November 2011 um 13:22

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