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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. August 2011

Analoger DDOS-Angriff auf die Landesmedienanstalten

Die Persönlichkeitsrechtchen von tapferen Gamern wurden durch den Boulevardsender RTL aufs Schändlichste verletzt … Sogar reaktionäre Teile von „Anonymous“ sahen sich zum Eingriff herausgefordert – und begaben sich auf diese Weise selbst ins Lager der Zensoren, was der besonnenere Teil von Anonymous zu Recht kritisiert. Solche hemdsärmlichen Anlässe aufzugreifen würde auf Dauer das Hackerkollektiv Anonymus diskreditieren, das sich ursprünglich wichtigere Gegner ausgesucht hatte.

Mein geschätzter medienrechtlicher Bloggerkollege Graf Porno hat schön dokumentiert, wie die Gamer zum Mittel der Programmbeschwerde gegriffen haben – bislang ein Terrain von Rentner, Kirchenfürsten und ähnlich prickelnden Gestalten, wo es alle paar Wochen mal eine Eingabe gibt. Nun wurden die Landesmedienanstalten mit Programmbeschwerden regelrecht geflutet. Allein über das Petz-Portal Programmbeschwerde.de gingen 11.500 Programmbeschwerden, die aufgrund der Masse nicht beantwortet werden könnten!

Dialog mit dem geheimnisvollen „Architekt“

Einen originellen Reality-Hack leistete dieser Tage ein Spaßvogel, der sich als der „Architekt“ ausgab, also jenen anonymen Programmierer, der für WikiLeaks das Submissionsystem gezimmert hatte, das nach dem Ausbau dort bei OpenLeaks weiterlebt.

Der als ex_wl_arch posierende Störfunker hatte selbst „Enthüllungen“ angekündigt und „wollte OpenLeaks verlassen“. Etliche Publikationen gingen dem Pseudo-Architekten auf den Leim; selbst bekannte Hacker maßen nichts weniger als einem anonymen Twitter-Account Nachrichtenwert bei.

Der echte Architekt löste das Problem nach Art eines Hackers: Er fügte in den Code von OpenLeaks eine Botschaft ein, die dadurch nur von ihm stammen konnte, empfahl, nicht allem in der Presse und bei Twitter zu glauben und stellte darin dem Hochstapler Fragen, welche nur der echte Architekt hätte beantworten können.

Der Spaßvogel gab sich daraufhin geschlagen.

29. August 2011

Hamburger Pressekammer verhandelt um 7.00 Uhr morgens!

Jeden Freitag eröffnet die Pressekammer die wöchentliche Sitzung um 9.55 Uhr mit den Verkündungen, ab 10.00 Uhr beginnen die Termine. Bereits vor einiger Zeit war auf der Terminrolle mal ein Termin aufgetaucht, der ca. eine Stunde früher begann. Einem gewissen Gerichtsreporter kam der Verdacht, man versuche, seine Berichterstattung zu umgehen. Da der Mann jedoch Frühaufsteher ist, erspähte er diesen ungewöhnlichen Termin rechtzeitig, um die Ereignisse in der ihm eigenen Art zu würdigen.

Vergangenen Freitag jedoch rieben sich die Kollegen, welche die Terminrolle sahen, die Augen, fragten sogar ungläubig den Vorsitzenden nach einem Druckfehler. So waren dort tatsächlich zwei Sachen eines Klägers um 7.00 Uhr morgens angesetzt worden – eine Zeit, in der allenfalls Reinigungs- und Verwaltungspersonal die Flure des Landgerichts Hamburg bevölkert.

Wie Nachforschungen ergaben, war dieser Termin keineswegs kurzfristig eingeschoben worden, sondern stand über eine Woche fest. Er war allerdings sehr kurzfristig dann doch ausgefallen und ist auf November verschoben worden. Sollte es sich tatsächlich um ein Manöver gehandelt haben, um den Gerichtsblogger auszubremsen, so wäre dies untauglich: Der Mann ist ehemaliger Bergsteiger und hatte einmal die erste Polarexpedition der DDR vorbereitet. Wer seinen Kampfgeist brechen will, muss noch früher aufstehen… ;-)

28. August 2011

Lehmann ./. Wiese

Wie Website Juraexamen.info bespricht heute ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Ein prominenter Fußballer hatte seinen Kollegen wissen lassen:

„Der Lehmann soll in die Muppet-Show gehen. Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene! Was soll ich da bitte machen? Geh ich ein Stück in die Mitte, geht der Ball in die kurze Ecke rein. Ich weiß nicht, warum über so ein Tor diskutiert wird. Schwachsinn!“

Der Betroffene wollte hierfür 20.000,- Euro sehen. Nach Ansicht des Landgerichts Münchens fielen die Äußerungen unter die Meinungsfreiheit. Im Milieu des Profifußballs seien Schimpfwörter und die Austragung von Konflikten zwischen Sportlern über die Medien an der Tagesordnung.

Die Kommentare von Juraexamen.info, die Examenskandidaten helfen sollen, möchte ich so jedoch nicht stehen lassen:

„Schmerzensgeld“

Schon die – auch von Juris(!) verwendete – Terminologie „Schmerzensgeld“ ist unsauber. Gemeint ist der Anspruch auf „Geldentschädigung“, der dogmatisch etwas anderes als Schmerzensgeld ist.

„Absolute Person der Zeitgeschichte“

Die Rechtsfigur der „absoluten“ Person der Zeitgeschichte ist selbst Rechtsgeschichte. Sie war lange von der Rechtsprechung geprägt worden, seit etlichen Jahren jedoch kommt es statt auf Personen auf „zeitgeschichtliche Ereignisse“ und „Berichtsinteresse der Öffentlichkeit“ diesbezüglich an. Promis ziehen solche Situationen zwar öfters an, bleiben aber Rechtssubjekte wie Du und ich.

„Meinungsfreiheit“

Hätte vorliegend nicht das Landgericht München, sondern das in Hamburg geurteilt, so hätten die Chancen gut gestanden, dass die Äußerung als Schmähung angesehen und verboten worden wäre.

Cash

Es entsteht der Eindruck, Lehmann hätte bei einer Bewertung der Äußerung als rechtswidrig Geld bekommen. Er hätte jedoch auch in Hamburg nur eine Unterlassung durchsetzen können. Der Anspruch auf Geldentschädigung hingegen wird nur ganz ausnahmsweise bei besonders schweren Verfehlungen gewährt. Die praktisch bedeutendste Fallgruppe sind Äußerungen im Bezug auf die Sexualität des Betroffenen. Auch bei Berichten über Krankheiten, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht. Der „Platzverweis“ Richtung Muppet-Show nebst Therapie-Empfehlung reicht im genannten Zusammenhang nicht aus.

Die Klage war in dem Moment verloren, als sie eingereicht wurde. Vielleicht wird Lehmann langfristig Olli Kahn beerben, einen der eifrigsten Kläger in der Hamburger Pressekammer. (Dort sind übrigens die Fußballernamen „Link(e)“ und „Wiese“ nicht unbekannt … ;-) )

 

27. August 2011

Zelten am Alexanderplatz unerwünscht

Dieses Video spielt gerade eine interessante Rolle. Erinnert an den Fail während der „Freiheit statt Angst“-Demo.

-> Stadtmorgen

-> Pressemeldung Berliner Polizei

UPDATE:

Ab Minute 4.30 wird es brutal.

26. August 2011

Auch die Süddeutsche Zeitung kann man langsam vergessen …

Als ich neulich den Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung traf, Heribert Prantl, teilte ich ihm bei dieser Gelegenheit (zugegeben leicht herablassend) mit, er sei der Hauptgrund, warum ich das Blatt überhaupt noch beziehe. Aber auch eine journalistische Lichtgestalt wie Prantl kann den Schwachsinn nicht aufwiegen, den uns altklug der [hier bitte einen beliebigen Kraftausdruck einsetzen] Herr Markus C. Schulte von Drach verzapft:

Bislang konnte trotz etlicher Untersuchungen der Vorgänge in Dallas noch niemand einen stichhaltigen Beweis für eine der Theorien vorlegen – und so bleibt es dabei, dass Kennedy von dem ehemaligen US-Marineinfanteristen und Kommunisten Lee Harvey Oswald erschossen wurde – allein und aus unbekanntem Motiv.

* Facepalm * Eine vom US-Congress(!) eingesetzte Kommission kam 1998 im Gegenteil zu dem Schluss, dass die These vom Alleintäter nicht mehr zu halten sei. Das der Warren-Kommission von Hoover vorgelegte Material sei gefiltert und unbrauchbar gewesen.

Die Indizien, Oswald sei „Kommunist“ gewesen, sind hanebüchen dünn. Den Stand der Forschung habe ich 2008 hier dargestellt. Den bislang in deutscher Sprache kaum thematisierten Konflikt der Kennedys mit dem Pentagon habe ich 2009 hier in meiner Lemnitzer-Biographie geschildert.

Für altkluge Desinformation auf Pennäler-Wikipedia-Niveau muss ich keine toten Bäume kaufen. Noch ein solcher Dummschwatz, und ich kündige mein Abo.

25. August 2011

Liegt Tripolis in Indien?

Die BBC zeigt Jubelperser, angeblich live vom Green Square aus Tripolis, das bislang in Libyen vermutet wurde. Die Bilder kommen jedoch offensichtlich aus Indien …

Die einzige mir bekannte Stadt, die tatsächlich auf Reisen gehen kann, ist Hamburg (fliegender Gerichtsstand). Da ich da gleich hinfahre, hoffe ich, das die Stadt gerade zu Hause ist! ;)

Rechtsweg und Klagegegner bei hoheitlichen Dummschwätzern

Das gestern bekannt gewordene Urteil gegen den Regensburger Affenprediger gibt Anlass, auf ein in der medienrechtlichen Fachliteratur kaum beleuchtetes Problem bei Äußerungen von Gestalten hinzuweisen, die auch irgendwie hoheitlich handeln. Welcher Rechtsweg ist einschlägig und wer genau ist Beklagter?

Der Kläger im vorliegenden Fall war nämlich in genau diese Falle getappt und mit seiner ersten Attacke in dieser Sache gegen den scheinheiligen Regensburger Bischof zunächst gescheitert. Seine Heiligkeit hatten nämlich nicht privat klöngeschnackt, sondern öffentlich-rechtlich gepredigt, denn bei Kirchens fühlt man sich als Teil der Verwaltung der irdischen Schafherde. Daher wurde der am Landgericht anhängig gemachte Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen.

Die Rechtswegfrage ist bei Äußerungen von Beamten, Beliehenen und Klerikern, die nun mal „auch“ hoheitlich handeln, eine ziemlich komplizierte Sache, die meiner Erfahrung nach auch Richter überfordert. Bei Beamten und Konsorten kommt es regelmäßig zu Abgrenzungsschwierigkeiten, in welcher Eigenschaft sie überhaupt oder auch gehandelt haben, etwa wenn sich ein Innungsmeister öffentlich äußert, der auch ein Amt bei der IHK hat. Wie, wenn die Tat nur bei Gelegenheit begangen würde, wie wenn ein Äußerungsexzess vorliegt, der nichts mit der Beamtentätigkeit zu tun hat (Rechtswidrigkeit ist kein Kriterium, denn die ist bei Haftung ohnehin gegeben)? Die Sache wird auch noch dadurch verkompliziert, dass das Staatshaftungsrecht systemwidrig im Privatrecht geregelt ist. Hier gilt es nun die tückische Feinheit zu beachten, dass § 839 BGB zwar grundsätzlich die Schadensersatzhaftung für deliktisches Handeln eines Amtsträgers auf den Staat überleitet – gemeint ist aber eigentlich nur die finanzielle. Der Unterlassungsanspruch aber (Naturalrestitution) kann gegen eine Behörde nicht ohne Weiteres auf dem Privatrechtsweg geltend gemacht werden, auch wenn das BGB den Anschein erweckt. Und wäre das jetzt nicht auch noch kompliziert genug, können Unterlassungsansprüche gegen öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie TV-Sender jedoch sehr wohl an den Zivilgerichten (und praktisch nur da) eingeklagt werden.

Der Regensburger Pfaffe jedenfalls war professionell vertreten und lehrte den Kritiker das Beten, indem er ihn zivilrechtlich auflaufen ließ. Doch mit dem Rechtswegwechsel im laufenden Gefecht stellte sich das mit der falsch erhobenen Klage einhergehende Folgeproblem:

Beklagt hatte der Kritiker zunächst den Bischof. Der Bischof selber ist aber kein nach § 78 Abs. 1 VwGO taugliches Klageopfer, vielmehr hätte die Körperschaft verklagt werden müssen, was der Kläger dann am VG folgerichtig mit seiner Erweiterung auf die Dözese getan hatte. Hier scheiterte er jedoch wegen der interessanten Annahme des Bayrischen Verwaltungsgerichts Regensburg, es fehle an einer Wiederholungsgefahr. Die Maßstäbe des Wettbewerbsrechts, wo regelmäßig die Erstbegehung zur Begründung der Annahme einer Wiederholungsgefahr ausreichen, seien nicht übertragbar. (Kenner des Hanseatischen Persönlichkeitsrechts benötigen in diesem Moment einen Defibrillator.)

Dem Ehranspruch sei zwischenzeitlich wenigstens durch Korrektur auf der kirchlichen Homepage Genüge getan worden, meinte der vom Kläger daraufhin angerufene Bayrische Verwaltungsgerichtshof. Jedoch wollten die Münchner dem Kritiker wenigstens die Kosten für seine Abmahnung zusprechen. Das aber passte dem Bischof nicht, und der Geistliche bemühte die Kollekte zum Gang vor das Bundesverwaltungsgericht. Hochwürden wollten Brief und Siegel für seine Rechtsauffassung haben, Religionsfreiheit sei mit Narrenfreiheit gleichzusetzen.

Doch die Verwaltungsrichter riefen sich möglicherweise jenes Relief im Bremer Rathaus in Erinnerung, in welchem einem dort unerwünschten Bischof der Hirtenstab in den Allerwertesten gerammt wird, und steckten dem Regensburger Kollegen dessen Revision an gleiche Stelle.

Zum gestrigen Urteil steht in der Süddeutschen:

Während Schmidt-Salomon die Entscheidung als „wichtiges Signal für den Rechtsstaat“ feiert, teilt die Diözese mit, sie bedauere und prüfe die Zurückweisung. Womöglich wird Müller weiterklagen – bis zum jüngsten Gericht.

Offenbar glauben die Kleriker, sie hätten die Macht, ein Urteil „zurückzuweisen“. Seine Heiligkeit haben noch immer nicht verstanden.

24. August 2011

Der Affe im Oberpfaffe

Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.

Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser

legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.

Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.

Wie tragisch war das Löschen der WikiLeaks-Dateien wirklich?

Derzeit überbieten sich die Kommentatoren mit Verwünschungen, weil Daniel Domscheit-Berg (DDB) und die anonymen OpenLeaks-Leute das im Submissionsystem damals festgeklemmte Material gelöscht haben.

Auch mir behagt der Gedanke nicht, dass hierdurch der Welt wichtige und ggf. unwiederbringliche Informationen verloren gegangen sein könnten oder gar Whistleblower vergeblich Lebensgefahr eingegangen wären. Aber ist es wirklich so dramatisch?

Im Februar hat DDB auf der oben im Video verlinkten Pressekonferenz vom Februar 2011 bekannt gegeben, dass das fragliche Material nur einen Bruchteil der von WikiLeaks veröffentlichten Datenmenge ausmacht, vermutlich über 3.000 Dateien. Alleine am heutigen Tag veröffentlicht WikiLeaks 35.000 Cables, also 10 x mehr Dateien. (Ich füge hinzu, dass ein Großteil der bisherigen WL-Veröffentlichungen ungehört verpufft ist und damit publizistisch verschenkt wurde – ein leider ungleich größerer Skandal.)

Ein Großteil der Einsendungen, wenn auch nicht alles, kann erneut eingesandt werden, ggf. im großen braunen Umschlag per Schneckenpost oder übers Internetcafé. Und dann wissen die Whistleblower hoffentlich, welche Risiken sie eingehen und wem sie das Material tatsächlich anvertrauen.

Bislang sieht es nicht danach aus, als wäre da wirklich ein großer Wurf verloren gegangen: Z.B. die Veröffentlichung von 60.000 E-Mails der NPD wäre von fragwürdigem Nutzen, zumal auch für NPD-Parteigänger das Fernmeldegeheimnis und Persönlichkeitsrechte gelten, ob wir diese Leute jetzt mögen oder nicht. Die Veröffentlichung privater E-Mails wäre auch ein klarer Verstoß gegen die Hacker-Ethik etwa des CCC gewesen. Den Leak bzgl. der Bank of America hatte Assange schon 2009 angekündigt, damit also bevor es das Submissionsystem gab, weshalb sehr zweifelhaft ist, ob das angebliche Material wirklich in diesen „gestohlenen“ Daten enthalten war.

Interessant ist ferner, dass Assange sich drei Wochen lang im September 2010 nicht um das Angebot zur Rückgabe gekümmert hatte, fünf Monate später dann aber, als „Inside WikiLeaks“ erschien, diese Dateien angeblich so wichtig wurden, dass öffentlich Krawall geschlagen wurde. Nachdem die Rückgabe von der Gewährleistung der Sicherheit der Whistleblower abhängig gemacht wurde, scheint es außer trotzigen Forderungen kein überzeugendes Angebot gegeben zu haben. Im Gegenteil haben die Assange-Advokaten alles getan, um Öl ins Feuer zu kippen, das daraufhin nun endgültig „gelöscht“ wurde.

DDB berichtet, einige Einsender hätten sich bei ihm sogar gemeldet und ihren einstigen Willen zur Veröffentlichung zurückgezogen. Mit Blick auf Bradley Mannings Schicksal und zwei vor Jahren in Afrika getötete WikiLeaks-Informanten wäre dies mehr als nachvollziehbar. Die Whistleblower, mit denen ich zu tun hatte, sind übrigens keine sonderlich glücklichen Leute, nebenbei bemerkt. WikiLeaks hatte sich den Whistleblowern gegenüber als personalstarke Gruppe inszeniert, bestand aber praktisch nur aus zwei zur Auswertung relevanten Personen, die beide mit der Masse der Einsendungen sowie in journalistischer Kompetenz überfordert waren. Was die neuen Mitarbeiter von WikiLeaks betrifft, so befinden sich hierunter auch u.a. fragwürdige Figuren wie dieser hier, denen ich jedenfalls meine Sicherheit definitiv nicht anvertrauen würde.

Gegenüber Heise sagte DDB nun:

„Ich übergebe keine Daten an Menschen, die nun mehrfach unter Beweis gestellt haben, dass sie solche Daten nicht sauber handhaben können“, erklärte der Aktivist. „Solche Fehler dürfen nicht passieren. Es scheint, als würden alle nur ihre eigene Agenda verfolgen in der Sache – niemand aber die Interessen der Quellen. Solchen Leuten vertraue ich auch nicht noch weiteres Material an, das Menschen in Schwierigkeiten bringen könnte. Da bin ich lieber der Buhmann für alle.“

Wer lieber heroisch bei den Heißspornen als bei den Buhmännern sein will, meinetwegen. Was den Whistleblowern damit geholfen sein könnte, das Projekt OpenLeaks zu dämonisieren oder PR-technisch zu sabotieren, vermag ich nicht zu erkennen. Forken wäre eine konstruktivere Maßnahme gewesen, wie es Gnome-Erfinder Seif Lotfy ankündigt.

Noch kurz ein Wort zu der von Assange ausgegebenen Verschwörungstheorie, die CIA hätte DDBs heutige Frau geschickt, um WikiLeaks zu unterwandern: Wäre dies der Fall gewesen, dann hätte die CIA zweifellos darauf bestanden, WikiLeaks solange wie möglich aus der Nähe zu beobachten oder dazu aufgefordert, die Verbreitung der Cables zu sabotieren. Im Gegenteil hatten DDB & Co. WikiLeaks jedoch verlassen. Die für seine Klientel attraktive Story mit Sex-Agentinnen hatte Assange bereits bei den Schwedinnen aufgetischt – da mag es zwar bei der Strafverfolgung Druck aus Washington gegeben haben, aber es sieht nicht danach aus, als hätten die Schwedinnen Assange auf Geheiß der CIA missbraucht. Was für ein Shice …

Hier ist übrigens die „CIA-Agentin“ (die dann die Netteste wäre, die ich kennengelernt habe):