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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Kein Argument für Vorratsdatenspeicherung

Derzeit entblöden sich gewisse Politiker nicht, aus den Anschlägen in Norwegen Kapital zu schlagen, im dem sie nach der Vorratsdatenspeicherung rufen.

  1. Norwegen hatte bereits eine Vorratsdatenspeicherung eingeführt, was die Tat offensichtlich nicht verhindert hat. UPDATE: Die Einführung war lediglich beschlossen worden, aber offenbar erst für 2012 vorgesehen. Anhaltspunkte dafür, dass der offenbar allein handelnde Attentäter, der sich als Bauer getarnt hatte, durch die Vorratsdatenspeicherung aufgefallen wäre, sind nicht ersichtlich.
  2. Der Attentäter hatte in aller Öffentlichkeit im Internet seinen Hass zelebriert, den auch die Behörden hätten überwachen können, hätten sie es gewollt.
  3. Das BVerfG hat die zwischenzeitlich bestandene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.

Siehe auch

UPDATE:

« Warum terrorisieren uns die Medien? – Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten? »

Autor:
admin
Datum:
25. Juli 2011 um 15:42
Category:
Allgemein,Internet,Politik,Überwachung
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Datenschutzbeauftragter

    Oslo = Vorratsdatenspeicherung = setzen, 6!…

    Kaum zündet irgendein irrer Fanatiker irgendwo Bomben, schon ist sie wieder da, die ganz besondere Spezies der Innenpolitiker. Gerne auch gleich mit im Gepäck die immer gleichlautende Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung, denn ewig lockt das gl…

    #1 Trackback vom 26. Juli 2011 um 10:28

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