Sachsen muss über zwei Jahrzehnte nach dem Beitritt noch immer als Entwicklungsland in Sachen Pressefreiheit gelten. Während Journalisten in zivilisierten Bundesländern zivilrechtlich gegängelt werden, scheint es im Königreich Sachsen nunmehr Tradition geworden zu sein, Journalisten strafrechtlich einzuschüchtern, dieses bereits während der Recherche.
ZAPP berichtet über einen Journalisten, der beim Amtsgericht Weißwasser bzgl. der Nebentätigkeiten eines Richters anfragte, der offenbar Reisen nach Thailand organisierte. Die Frage nahm das Amtsgericht Weißwasser Weißwasser zum Anlass für einen Strafbefehl über 800,- Euro, denn Reisen nach Thailand enthielten die ehrverletzende Unterstellung, es handle sich um Sex-Reisen.