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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Zitieren aus persönlichen E-Mails eines Politikers

Im hier mehrfach berichteten Fall des ehemaligen Brandenburger Innenministers Speer, der sich gegen dem Axel Springer Verlag wegen der Preisgabe seiner E-Mails an seine – wie er zwischenzeitlich einräumte – Kindsmutter wehrt, hat das Kammergericht die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin bestätigt. Das Zitieren derartig privater Sachen muss nicht sein – aber ein hohes Interesse der Öffentlichkeit rechtfertigt durchaus, dass man im Großen und Ganzen darüber berichten darf.

Herr Speer wünscht nun vom Axel Springer-Verlag 150.000,- Euro Geldentschädigung.

Die E-Mails waren sozusagen private Vorratsdaten, die in Speers Notebook gespeichert waren, das er sich klauen ließ. Eine Erfahrung wie die von Speer wünsche ich jedem seiner Innenminister-Kollegen, die sich für Bundestrojaner und ähnliche Schnüffeleien

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