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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Graf von Krockow erlaubte sich einen Scherz …

Seine Durchlaucht Graf von Krockow, hochwohlgeborener Bankier der (*hüstel*) Bank für Superreiche Oppenheim, war bei einem Prozess zwecks Verbietung eines Buches dann wohl doch ein bisschen freigiebig mit einer eidesstattlichen Versicherung. Muss ein Scherz gewesen sein, denn erstaunlicherweise wurde eine entsprechende Strafanzeige „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.

Der Kollege Reinecke aus Köln berichtet.

Auch ich hatte mich mal vor ein paar Jahren Beweisschwierigkeiten gesehen, weil ein Firmenboss seinen Hamburger Nobel-Hobel-Advokat in Marsch setzte und dieser ihm ebenfalls zu einer fragwürdigen eidesstattlichen Versicherung geraten hatte. Meine Informationslage war allerdings besser …

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Ein Kommentar

  1. Graf von Krockow erlaubte sich einen Scherz … | Die Abzocker

    […] wurde eine entsprechende Strafanzeige “wegen Geringfügigkeit” eingestellt. zum Artikel Posted in Urteile Tags: Graf von Krockow, Oppenheim « BGH: Meinungsfreiheit für […]

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