Wie mehrfach berichtet, war ich Zaungast bei Gaby Webers Prozess gegen den BND auf Freigabe der Akten über Eichmann. Die Spione im Dienste der Kanzlerin taten sich schwer, ihr Material den Forschern zur Verfügung zu stellen.
Die politische Bedeutung von Fußball lässt sich nicht hoch genug einschätzen. 1969 kam es ja mal zwischen Honduras und El Salvador nach eine WM-Quali zum Fußballkrieg mit über 2.000 Toten. Nun hat vier Jahrzehnte später die Türkei den zu Google gehörenden Bloggerhoster Blogger.com gesperrt. Grund: Die Blogger unterliefen das Monopol der Satelliten-TV-Anbieter zur Übertragung von Fußballspielen der türkischen Liga.
Hierzulande konnte die Fußball-WM 2006 dazu missbraucht werden, den Horden von Terroristen, die nichts dringenderes zu tun hatten, als den Fußballspielern Massenvernichtungswaffen zwischen die Beine zu werfen, durch Überwachungsgesetze Einhalt zu gebieten. Irgendwie hat man es in den letzten Jahren vergessen, diese im Nachhinein betrachtet wohl eher unnötigen Notstandsgesetze aufzuheben.
Vielleicht schafft ja der Fußball, was die KiPo (noch) nicht bewirkt hat …
„Börsenguru“ und Heißluftproduzent Markus Frick nahm seinen Auftritt vor der Wirtschaftsstrafkammer als Angeklagter zum Anlass, sich bei seinen Fans zu entschuldigen.
Der Staatsanwalt liest die Anklageschrift vor. Die Vorwürfe: Der Kerl im feinen Anzug habe in 49 Fällen den Kauf von Aktien empfohlen, ohne zugleich seine „bestehenden eigenen wirtschaftlichen Interessen“ offen gelegt zu haben. Dies lief dann laut Staatsanwalt wie folgt ab: Die fast 20000 Abonnenten des Börsenbriefs investierten in die empfohlenen Aktien, wodurch die Kurse stiegen und Frick stillschweigend profitierte, da er sich selbst zuvor mit den Werten günstig eingedeckt hatte. Viele der Anleger verloren dagegen Geld. Der Staatsanwalt wirft Frick zudem vor, den Anlegern wertlose Aktien empfohlen zu haben. Dabei soll es sich um Papiere der Rohstofffirmen Star Energy, StarGold Mines und Russoil gehandelt haben, die Frick ebenfalls selbst besaß. Aufgrund von seinen Empfehlungen sollen die Kurse zunächst enorm gestiegen sein, bevor sie auf nahezu null abstürzten.
Herr Frick besaß nach seinen Großtaten die Frechheit, Kritikern vor Gericht den Mund zu verbieten, etwa dem Aktienblog. Muss ich noch schreiben, wo er das gemacht hat?
Seit den gefälschten Hitlertagebüchern hatte die Nation nicht mehr so viel zu lachen wie in den letzten Wochen. Hier nun zwei Kommentare, die man einfach gehört haben muss!
Volker Pispers lästerte neulich …
Ein Guttenberg-Fangirl erklärt Radio FRITZ, warum die Medien gemein zu Guttenberg sind.
Der frühere MI6-Chef Richard Dearlove spricht in Cambridge vor den Nachwuchskräften der britischen Elite über Medienmanipulation und WikiLeaks. Seine heimlich mitgefilmte Rede wurde nun geleakt und von Assange kommentiert. Am Schluss seiner Ansprache konfrontiert ihn eine Studentin mit dem Downingstreet-Memo. Da wurde er pampig!
Zu den klassischen Irrtümern im Persönlichkeitsrecht gehört die Annahme, eine Person sei nur deshalb nicht erkennbar, wenn man deren Namen nicht schreibt. Es kann sogar ausreichen, wenn die Person in ihrem persönlichen Umfeld erkannt wird. Im Einzelfall ist da viel Wertung dabei. Am Landgericht Tübingen bzw. Amtsgericht Rottenburg wehrte sich ein Frau gegen einen Roman, in dem sie ungünstig wiedererkennt.
Namentlich nicht identifizierbar ist – neben dem eigenen Ex-Lebensabschnittsgefährten der Autorin – auch eine Frau, die als frühere Partnerin von Greisungs Ehemann eingeführt wird. Und insgesamt nicht sonderlich gut wegkommt: Das beginnt bei ihrem literarischen Namen „La Dejada“, was zu deutsch „Die Verlassene“ bedeutet. Und es endet noch lange nicht bei Spekulationen um eine vorgetäuschte Schwangerschaft, mit der die als zanksüchtige Nebenbuhlerin charakterisierte Frau lateinamerikanischer Herkunft im Buch versucht, den ehemaligen Liebhaber zurückzugewinnen.
Das Vorwort war dann wohl auch noch etwas ungeschickt …
Eine weniger prickelnde Angewohnheit von Howie ist es, die Gerichte zu nerven. Zum Beispiel mit diesem Schwachsinn, der anfangs noch vor dem LG Köln Bestand hatte, vom OLG Köln jedoch als Narretei erkannt wurde:
In der Werbeanzeige der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift Glücks Revue wird ein Titelblatt der Ausgabe „Viel Spaß“ vom 6.8.2008 abgebildet, auf dem der Kläger zu erkennen ist. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt nicht aus der Abbildung dieses Titelblatts in der Werbeanzeige. Auch der Umstand, dass diese Werbeanzeige erst am 26.8.2009 erschienen ist, also ungefähr ein Jahr nach Erscheinen des Titelblatts, und dass die Werbekampagne bis zum 4.11.2009 andauerte, insgesamt in jedenfalls 13 Ausgaben der Glücks Revue veröffentlicht war, begründet keine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. (…)
Ein Imagetransfer lässt sich gegenwärtig nicht begründen. Selbst wenn die Beklagte eine Titelseite mit dem Kläger ausgewählt hat, weil gerade über ihn viel und regelmäßig berichtet wird, reicht das für einen Imagetransfer nicht aus, weil dem Betrachter nicht allein durch die Anzeige ein Imagetransfer bewusst wird, allenfalls wenn er Kenntnis von einer Vielzahl von früheren Ausgaben hat, was nicht unterstellt werden kann. Nur der Umstand, dass Personen, die sich für den Kläger und dessen Privatleben interessieren, zum gezielt angesprochenen Käuferkreis . der beworbenen Zeitschrift gehören, schafft eine „Verbindung“ zwischen Zeitschrift also Produkt und Kläger. Da aber offensichtlich ist, dass der Kläger insoweit nur einer von vielen ist, über die in der Zeitschrift berichtet wird, kann der Kläger allein nicht einen besonderen eigenen Werbewert begründen.
Vor einem halben Jahr inspirierte mich ein seltsames Verfahren in der Hamburger Pressekammer zur Satire „Das Landgericht am Ende des Universums“. Eine Zeitschrift hatte Herrn Ballacks Karriereende ausgerufen. Da dieses eine Prognose über die Zukunft darstellte, insbesondere in der Gegenwart nicht dem Beweise als wahr oder unwahr zugänglich ist, würde niemand auf die Idee kommen, das als Tatsachenbehauptung zu bewerten. Ansichten über die Zukunft sind sogar der klassische Fall einer Meinungsäußerung.
Niemand? Nun ja … Erstaunlicherweise hatte das Landgericht Hamburg diese Meinungsäußerung dann doch noch zur Tatsachenbehauptung gemacht. Keine Ahnung, wie die das immer schaffen!
Doch nun scheint es, als ob das für diese Woche angesetzte Rückspiel beim OLG Hamburg vorzeitig abgepfiffen wurde. Es ist nicht anzunehmen, dass der beklagte Verlag gekniffen hat. Meine Prognose, das Urteil über die Prognose würde keinen Bestand haben, war offensichtlich beweisbar. ;)
UPDATE: Jetzt ist es offiziell. Ballack ist von seine Karriere als Kläger dieses Falles zurückgetreten! Das Match wurde abgesagt.