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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


20. März 2011

Hacker Adrian Lamo gehackt

Der Denunziant, der Bradley Manning in ein menschenunwürdiges Gefängnis gebracht hat, gab Al Jazeera das obige Interview. Detlef Brochers schreibt:

Der ehemalige „Weltklasse“-Hacker ließ es zu, dass die Kamera seinen Rechner filmte, als ein Chatprogramm lief. Kurz darauf wurde dank der sichtbaren IP-Adresse sein Zufluchtsort enttarnt. So hat auch noch Julian Assange auf seine Weise Recht behalten, der in dieser Woche das Internet als größte Spionage-Maschine, die jemals gebaut wurde, bezeichnet hat.

Ich muss mal wieder meinem Blogger-Kumpel Fefe Recht geben: Die Dinge regeln sich häufig von selbst über das erarbeitete schlechte Karma …

Kraft durch Freunde

Ich muss unbedingt auf diese witzige App des genialen Berliner-Szenecomiczeichners Seyfried hinweisen, sie man sich schon deshalb auf dem iPhone zu Gemühte führen sollte, weil u.a. dieses satirisch durch seinen Nachfolger „Moon“ parodiert wird – genauso wie die Herrschaften an den Hebeln in Berlin.

19. März 2011

ZK 24 bekommt 133 Millionen Euro-Fall

Die Hamburger Pressekammer ist dieser Tage nicht zu beneiden, denn schon aufgrund von Krankenstand einerseits, und dem anhaltend landesweiten Interesse der Querulanten andererseits, die über den fliegenden Gerichtsstand am Sievekingplatz einfallen, gibt es dort jede Menge Arbeit.

Die Streitwerte im Medienrecht sind grundsätzlich üppig, meistens fünfstellig, manchmal sechsstellig. Nun aber ruft eine Firma einen Schadensersatz in Höhe von 133 Millionen Euro auf, die man gerne vom ZDF haben möchte. Frontal21 hatte das hier behauptet. Jetzt wollen die Aktienleute von den Mainzelmännern Geld sehen. Die geben sich gelassen.

Das Anhängigmachen in Hamburg könnte ein anwaltlicher Kunstfehler gewesen sein. In Hamburg holt man sich Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz gibt es an anderen Gerichten schöner. Bei dem Streitwert wird die Sache sowieso bis nach Karlsruhe gehen, und da zieht das Hanseatische Recht nicht.

18. März 2011

„Bloggergate“ der Jurablogger?

Ein neuer Skandal tritt zutage, diesmal bei den bloggenden Juristen. Keine Ahnung, was da dran ist, und ob es ernsthafte wirtschaftliche oder sonstige Vorteile haben könnte, zur Top Ten der Jurablogger zu zählen.

Beisteuern aber kann ich etwas zu der einleitenden Frage des Kollegen Fischer:

Wie hatte es Adenauer so schön formuliert? – Oder war es Winston Churchill? “Ich glaube nur der Statistik, die ich selbst gefälscht habe”“

Weder Churchill, noch Adenauer sind als Quelle verbürgt, vielmehr spricht einiges dafür, dass die Goebbelschen Propaganda-Spezialisten Churchill diese launige Behauptung untergeschoben haben, um ihn zu diskreditieren.

17. März 2011

Wenn der Wind bläst …

Vor 25 Jahren kam der herzzerreißende politische Trickfilm „When the Wind Blows“ in die Kinos, der ein britisches Paar zeigt, das zunächst einen Atomkrieg überlebt, dann aber an den Folgen dahinsiecht. Beide sind einfache, durchschnittliche und liebenswerte Leute, die naiv an die Regierung glauben. Was bei blindem Vertrauen in die Regierung und die Industrie herauskommt, kann man dieser Tage ja sehen.

Naive Vorstellungen von den Folgen eines Atomkriegs hatten bis in die 60er Jahre auch diverse Herrschaften in den USA, wo allen Ernstes hochdekorierte Wissenschaftsjournalisten behaupteten, Atombomben hinterließen keine Strahlung. Eine Clique rechtsgerichteter Militärs träumte von einem atomaren Erstschlag gegen die Sowjetunion und China. Dass es so etwas wie einen nuklearen Winter geben würde, war damals nicht nicht bekannt, man dachte, nach zwei Wochen globalen Fallouts wäre die Sache erledigt. Ein bislang geheimer Armeefilm von 1958, der den Zeitgeist einfängt, wurde kürzlich freigegeben.

Wie naiv die Amis mit der Strahlungsgefahr umgingen, kann man daran sehen, dass man in Sichtweite von Las Vegas Atombomben testete, deren Blitz man in den den Casinos auf Partys durchs Fenster verfolgen konnte. Familien fuhren zum Barbecue an den Zaun des Testgeländes, um den nuklearen Wind auf der Haut zu spüren.

Die tatsächliche Gefahr war in den USA lange ein Staatsgeheimnis. Auch die Anfälligkeit der in Japan abgerauchten AKWs war den Verantwortlichen bekannt, wie die von WikiLeaks verbreiteten Akten zeigen. Hätte man doch nur früher gewhistleblowt – bevor der Wind wehte.

Freispruch für Theodor Reppe wegen WikiLeaks-Knoten

Der inzwischen auch in anderer Hinsicht umstrittene WikiLeaks-Aktivist wurde vom Landgericht Dresden vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie freigesprochen. Reppe wurde vorgeworfen, die Verbreitung von Kinderpornos erleichtert zu haben, indem er seine von ihm privat gehaltene Domain wikileaks.de auf WikiLeaks.org umleitete und außerdem einen TOR-Server betrieb. Dort war die inzwischen legendäre australische Sperrliste entsprechend indizierter Links vorgehalten worden.
-> DNN-Online
Eine Neuauflage des weltfremden Compuserve-Urteil konnte offenbar abgewendet werden.

UPDATE: Kollege Udo Vetter weiß mehr!

16. März 2011

Regulatoooors!

Gangsta-Rapper Nate Dogg hat das Zeitliche gesegnet – in Armut. Während die Content-Industrie vermutlich gut an seinem G-Funk verdient haben, belegt Nates Schicksal, dass man als Künstler fähige Anwälte an seiner Seite haben sollte.

Suge Knight wurde von Nate Dogg auf zehn Millionen US Dollar verklagt, weil er ihm nie Geld für die über vierzig Charterfolge überwies, die er für sein Label einsang. Leider war Suge Knight zu dem Zeitpunkt schon pleite und die Frist, die ein Richter ansetzte, bis zu der Geldforderungsklagen gegen Suge Knight eingereicht werden können, bereits verstrichen.

weiß der SPIEGEL.

Der Strafverteidiger scheint fähiger gewesen zu sein:

Nate Dogg wurde wegen Körperverletzung, Entführung und illegalen Waffenbesitzes angeklagt und 2002 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

15. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (2)

Dr. Klehr entdeckte in den 90er Jahren nicht nur tolle Ideen gegen den lästigen Krebs, sondern auch seine Vorliebe für die Rechtspflege gegen unliebsame Journalisten. Und Dr. Klehr tat dann schließlich einen Advokaten auf namens Peter Gauweiler, der mal in der CSU irgendwas war. Vermutlich etwas sehr sympathisches.

Der Kollege Gauweiler, der sich anscheinend derzeit nicht mehr für Klehr verwendet (diese Ehre nimmt gegenwärtig vornehmlich ein Hamburger Kollege wahr), hat nun einen anderen höchst sympathischen Mandanten gefunden: den streitbaren Multimillionär Dr. Bernhard Schottdorf. Herr Schottdorf ließ einen ganzen Artikel verbieten, weil er meinte, dass dieser einen unschönen Eindruck erwecke, was ja irgendwie doof sei.

Für „Eindruck erwecken“ muss man übrigens nicht einmal nach Hamburg, das klappt auch am Landgericht Köln erfahrungsgemäß ganz hervorragend. Das OLG Köln jedoch, dem man keine sonderlich gute Meinung vom kölschen Landgericht nachsagt, wird nun morgen darüber entscheiden, ob der Passauer Bürgerblick dem ehrenwerten Herrn Schottdorf ein Unrecht getan haben sollte.

UPDATE: Schottdorf hat vor dem OLG Köln eine Bauchlandung gemacht!

14. März 2011

Zeit, die Laufzeitverlängerer herunter zu fahren

Die platzenden AKWs in Japan hätten vor 10 Jahren vom Netz gehen sollen, doch offensichtlich gibt es auch dort fähige Lobbyisten und schwache Journalisten. Wer noch Fragen zur Sicherheit deutscher AKWs hat, sollte sich vorsichtig das hier mal durchlesen.

Das Problem ließe sich per Federstrich lösen, wenn man den AKW-Betreibern die ihnen eingeräumte Begrenzung der Haftpflicht streichen würde. Keine Versicherung der Welt würde die tatsächlichen Kosten der Folgen eines Super-GAUs als Versicherungsrisiko akzeptieren.

Wetten, dass er in Berufung geht …? Keine Gegendarstellung für nicht streitende Brüder

Die gute Nachricht: Die Gottschalk-Brüder liegen nicht im Streit – so lässt es der Thommy der Nation jedenfalls von seinem Advokaten vortragen und begehrte Gegendarstellung. Dieses nicht zu knapp, selbst im Inhaltsverzeichnis sollte darauf hingewiesen werden. (Das kann doch nur ein Scherz gewesen sein …)

Für eine Gegendarstellung reichte es nicht, weil das Landgericht München I die Äußerung eines Streits unter den Brüdern als Meinung bewertete, und Gegendarstellungen gibt es nun einmal nur bei Tatsachenbehauptung.

Eine Meinung liegt in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung vor, wenn die Äußerung nicht dem Beweis zugänglich ist, sondern ein wertender Charakter im Vordergrund steht. Bei einer Berichterstattung über Vorgänge hinter den Kulissen, liegt schwerpunktmäßig dann eine Interpretation vor, wenn der Leser aufgrund der Darstellung davon ausgeht, dass der Autor aufgrund bestimmter Umstände einen möglichen, aber nicht zwingenden Schluss zieht. Daher werden Äußerungen zu Absichten, Motiven und Vorstellungen in der Regel Meinungsäußerungen sein, nicht Mitteilung sogenannter innerer Tatsachen. Sie sind hingegen als Tatsachenbehauptungen einzustufen, wenn sie sich unmittelbar aus eigenen Äußerungen des Betreffenden ergeben oder wenn der Schluss von der Handlung auf die innere Tatsache eindeutig, unbestreitbar und zwingend ist (Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., Rn. 377). Nicht anders wird es der Leser auch bei Berichten über familieninterne Vorgänge verstehen: Erweckt der Autor den Eindruck, er habe Insider-Informationen oder berichtet er Fakten, welche seine Thesen als zwingenden Rückschluss erscheinen lassen, dann sind solche Berichte Tatsachenbehauptungen. Lassen die dargestellten objektiven Fakten hingegen nur einen vagen Rückschluss auf die aufgestellten Thesen zu den innerfamiliären Vorgängen zu, so verstehen die Leser diese als Interpretation. So liegt der Fall aber hier: Die Tatsachen, in Bezug auf welche dem Autor erkennbar verlässliche Informationen vorliegen sollen – insbesondere der Ausstieg des Bruders des Antragstellers aus dem gemeinsamen Unternehmen – lassen keineswegs zwingend auf einen Streit als Grund hierfür schließen, denn eine geschäftliche Trennung kann ohne Weiteres auch im Guten geschehen. Die gewählten Formulierungen lassen vielmehr erkennen, dass es sich insoweit um eine Interpretation des Autors handelt. Dass insoweit nur – nicht zwingende – Gründe vorliegen, geht insbesondere aus der These hervor, es „müsse“ „hinter den Kulissen“ (hinter welche mithin der Autor auch nicht sehen konnte) gekracht haben, … habe „offenbar“ die Nase voll gehabt von den merkwürdigen Geschäften seines Bruders.

via Prof. Dr. Schweizer.

Anträge auf Gegendarstellungen gehen häufig schief. Selbst sehr, sehr prominente Anwälte scheitern bisweilen daran, dass sie etwa Formerfordernisse wie die eigenhändige Unterschrift des Berechtigten schludern oder nach dem Pressegesetz des jeweiligen Bundeslande unzulässige Formulierungen verwenden.