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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (4)

 

Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,

schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.

Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.

Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.

Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.

Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.

Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.

Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.

Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.

Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.

Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

30. März 2011

Fake-Anruf von Merkel

Ein Radiosender findet es komisch, einen Fake-Anruf von einer Merkel-Imitatorin beim neuen BW-Ministerpräsident zu machen. Der fand es auch komisch.

Er hätte dem Sender aber auch das hier sagen können: § 201 StGB
Und Frau Merkel hätte ihren Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB sowie aus ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einfordern können.

Weder Kretschmann, noch Merkel werden es tun. Denn echte Profis wehren sich nur dann presserechtlich, wenn es wirklich sein muss. Von Frau Merkel wären mir Klagen im Stile eines Schröder Haarfärbe-Urteils nicht bekannt, auch Kohl war stets clever genug, seine Kritiker nicht juristisch aufzuwerten. Auch Kretschmann wird keine Sympathien verspielen, sondern sich den wichtigen Dingen zuwenden.

Obliegenheit, auf Festplatte Pornos zu platzieren

Der Kollege Vetter weist darauf hin, dass ein Rechner aus Sicht der Polizei verdächtig wirkt, wenn auf diesem keine Pornographie gefunden werde. Er rät dazu, den Ermittlern entsprechend Futter zu geben. Das wird die Ermittler im Zweifelsfall nicht nur beruhigen, sondern auch anregen und ablenken …

Die Strategie erinnert mich an den legendären Abhörspezialisten der Stasi, General Horst Männchen, der sich in dem Dilemma sah, seinen obersten Chefs über Dinge Meldung zu machen, die im nur Ärger bringen konnten, die er aber nicht unterschlagen durfte. Also versenkte er die unangenehmen Sachen jeweils in einem Stapel und legte nach oben Abhörprotokolle von den Sex-Affären westdeutscher Politiker. Die Plan ging auf: Die DDR-Bosse lasen häufig nur bis zu den „Politpornos“, wo sie offenbar hängen blieben. Männchen hatte damit Meldung ordnungsgemäß gemacht, jedoch seine Ruhe, weil die lästigen Sachen nie zur Kenntnis genommen wurden. ;)

28. März 2011

Urban Priol eckt mit RAF-Vergleich an

Auf einer Anti-AKW-Demo trat Kabarettist Urban Priol auf und machte eine (leider nicht in obigem Video enthaltenen) Anspielung auf den Schleyer-Mord, dem das schnelle Brüderle sich auf seine Art entzogen hätte.

„Die hätten heute wieder gut zu tun in Deutschland.“ Aber wen „von diesen Nasen“ solle man denn heute entführen? Einer wie der Brüderle „der textet die doch so zu, dass die den Kofferraum aufsperren und sagen: Bitte geh!“

Man kann sich darüber streiten. Der moralinsaure Kommentar der Süddeutschen gehört jedoch eher in die FAZ, als in die Qualitätspresse. Ein Hinweis auf die menschenverachtende NS-Vergangenheit von Schleyer (die keinen Mord rechtfertigt) sollte auch nicht völlig unterbleiben, wenn man moralische Debatten führt.

Anyway: Die jüngste Ausgabe von „Neues in der Anstalt“ ist so brillant, dass ich fast schon freiwillig GEZ dafür zahlen würde.

Diderot-Club II

Zeit, mal wieder über die Wikipedia zu reden, deren deutschprachiger Ableger dieser Tage sein 10jähriges Bestehen feiert.

In der Wikipedia gibt es zwei Horte der Kritik, nämlich die beiden im „Benutzernamensraum“ angelegten Diderot-Clubs, die dem Enzyklopädisten Denis Diderot huldigen und ein Forum zur kritischen Reflexion auf das Projekt und seine Protagonisten bieten. Da die Wikipedia jedoch vom Abschaum des Internets dominiert wird, ist speziell der vom kritischen Geist Simplicius organisierte Diderot-Club II den etablierten Wikipedianern ein Dorn im Auge, der mit Argwohn permanent beobachtet wird. Statt diese Website einfach zu ignorieren, werden gegen Kritiker ständig irgendwelche Aktionen und Sperrverfahren gefahren. Der Umgang der Wikipedianer mit dem vom Netzwerkforscher Dr. Christian Stegbauer wissenschaftlich gewürdigten Diderot-Club ist ein guter Gradmesser, um die Kritikfähigkeit der Enzyklopen zu demonstrieren.

Derzeit erlebt diese Unterseite ihren dritten Löschantrag. Wer von von den Wikipedanten eine irgendwie gute Meinung hat, oder mir vorwerfen wollte, ich übertreibe mit meiner kritischen Haltung zu diesem zur Zensur neigenden Pack, möge sich die seit Tagen währende Löschdiskussion der Wikimächtigen zu Gemüte führen.

Wenn der Diderot-Club II tatsächlich gelöscht werden sollte, weil er „Unfrieden“ stifte, würde ich das ausdrücklich begrüßen – denn dann hätten die Wikipedanten über sich selbst und ihre primitive Gesinnung eigentlich alles ausgesagt.

Bedenkt man, dass die durchweg meist anonymen Wikipedanten nach ihrem Selbstverständnis außerhalb der Reichweite der deutschen Justiz operieren, selbst jedoch Willkür und Oligarchie bis hin zur Zensur praktizieren, ist das Ausmaß an Heuchelei schwer erträglich. Wenn Simplicius den Märtyrer geben sollte – meinen Respekt hat er jedenfalls.

25. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (3)

Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.

Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE  15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!

Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!

Julian Assange beim Couch-Surfing

Ein Mandant von mir hatte neulich in einem Buch beschrieben, wie WikiLeaks-Chef Julian Assange so drauf ist, etwa wenn er die Gastfreundschaft anderer Leute in Anspruch nimmt. Nun haben einige Leute Assanges Meisterschaft im Couch-Surfing verfilmt … ;)

21. März 2011

Ein Ex-Banker will nicht Banker genannt werden

In Sachen Äußerungsrecht gibt es nur einen Ort, der noch bizarrer ist als Hamburg: London. Die Süddeutsche berichtet vom früheren Boss der Royal Bank of Scotland (nicht zu verwechseln mit der Halifax Royal Bank of Scotland, über die ich viel erzählen könnte), dem es offenbar peinlich ist, zum Stande der Banker zu gehören bzw. dieses zu haben. Und so ließ er entsprechendes verbieten – sowie verbieten, dass man über das Verbot berichtet.

Wer jetzt meint, solche „Super Gag Orders“ gäbe es nur in London gibt, irrt. Ich betreue gerade in Hamburg einen im Ergebnis sehr ähnlichen Fall, in dem der Bericht über ein Verbot verboten wurde, weil dieser angeblich ebenfalls den Eindruck erwecke, der mit dem ursprünglichen Verbot erweckt worden sein soll – obwohl die berichteten Informationen unstreitig wahr sind.

EVP-SWIFT-Chefverhandler Strasser war ein verdeckter Lobbyist

Gestern ist der Österreicher Europaabgeordnete Ernst Strasser, Spitzenkandidat der ÖVP 2009, zurückgetreten, nachdem er vor versteckter Kamera in wunderbarer Offenheit über seine Verkommenheit quasselte. Unter anderem diesem sympathischen Herrn haben wir offenbar die Freigiebigkeit unserer Behörden beim SWIFT-Abkommen zu verdanken.

100.000,- Euro beträgt die Größenordnung, in der man EU-Politiker zu bezahlen hat. Man kann sich einen Reim darauf machen, was die anderen Politiker wohl bewegen wird, in Sachen SWIFT und Internetsperren ihr eigenes Volk zu verraten. Ich könnte gar nicht so viel essen, wie …..

20. März 2011

Rap News Revolution

Robert Foster is back!

Wurde auch Zeit … ;)