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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


20. Februar 2011

Baron zu Googleberg

Jeder PR-Berater mit einem Minimum Resthirn hätte Baron zu Googleberg geraten:

„Oups, erwischt! Ja, sorry, war nicht böse gemeint! Wir haben ja alle mal einen Joint geraucht oder eine Steuererklärung, na wissen schon, oder?“

Dann wäre das Thema durch gewesen. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, zu Guttenbergs Eignung als PR-Figur für das Kriegsministerium infrage zu stellen, denn verglichen mit der Lügerei beim Kundusausschuss ist das Geschummele ein Dumme Jungen-Streich. Die nächste Sau, die durchs Dorf getrieben werden will, hätte schon in den Startlöchern gewartet.

Aber für die „Krisen-PR“, seine evidente Jugendsünde „mit Nachdruck“ abzustreiten, hat er seine Eignung als Politiker eingebüßt. Chuzpé geht anders. Weggetreten!

Piratenpartei toppt CDU auf St. Pauli!

Vor den Toren des piratenfeindlichsten Landgerichts gibt es eine klare Ansage:

21.08 Uhr: Piratenpartei toppt CDU auf St. Pauli

In Hamburgs Rot-und-Blaulicht-Distrikt sind fast die Hälfte der Stimmen ausgezählt – und die CDU ist demnach nur fünftstärkste Kraft. Mit derzeit 5,9 Prozent liegt sie nicht nur hinter der SPD und den Grünen, sondern auch hinter der Linken und der Piratenpartei (aktuell bei 6,3 Prozent). Die Satire-Truppe „Die Partei“ liegt auf Pauli knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.

meldet SPON den Wasserstand.

19. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi hat den Eindruck, man hätte den Eindruck, dass …

Der inzwischen nicht mehr als Anwalt tätige Kollege Gysi macht sich derzeit wieder um die Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verdient. So geht der Kollege gegen den NDR vor, weil dieser in seiner jüngsten Dokumentation den Eindruck erzeugt haben soll,

er habe in seiner Zeit als Anwalt in der DDR mit der Stasi zusammengearbeitet. Unmittelbar vor der Ausstrahlung hatte Gysi dem NDR per einstweiliger Verfügung untersagt, in einer Vorankündigung zu behaupten, ihm sei als Anwalt die Staatsräson oft wichtiger gewesen als das Schicksal seiner Mandanten.

schreibt das Hamburger Abendblatt.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht in der Bevölkerung kann man medienrechtlich nicht nur wegen Tatsachenbehaupten in Anspruch genommen werden, die man tatsächlich gesagt hat, sondern auch für solche, die durch Schlussfolgerungen des Publikums entstehen. Nach Karlsruhe benötigt es einen „zwingenden Eindruck“, der unabweisbar erweckt werde, in Hamburg hingegen reicht es aus, wenn man etwas in den Mund gelegt bekommt. Man muss dann absurderweise Behauptungen, die man ggf. nie gesagt oder auch nur gemeint hatte, aufgrund der Beweislastumkehr beweisen. Während man Fehlurteile in Karlsruhe über eine Abwägung mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit korrigiert, ist in Hamburg die Meinungsfreiheit eher die des Richters. Meinungen über Sachverhalte sind in Hamburg Tatsachenbehauptungen.

Ich habe den Eindruck, die Geschichte des Herrn Gysi ließe sich nur sehr schwer erzählen, ohne, dass der Eindruck gewisser Interessenkonflikte des Kollegen Gysi entsteht. Daher lässt sich nicht ausschließen, dass der vom NDR erzeugte Eindruck den Tatsachen entspricht. Immerhin erlagen dieses Eindrucks etliche in der Doku erwähnten Ex-Mandanten. Nicht in der Doku erwähnt ist Gysis Ex-Mandantin Bärbel Bohley, der Gysi den StaSi-Verdacht in Hamburg untersagen ließ. Frau Bohley hatte schon zu DDR-Zeiten in der Bürgerrechtsbewegung eine Frau als Spitzel verdächtigt, was sie nicht beweisen konnte und sich durch den Vorwurf in Misskredit brachte. Die verdächtigte Frau war tatsächlich eine eingeschleuste – sogar hauptamtliche – Mitarbeiterin der StaSi, Frau Bohley hatte richtig gelegen.

Wenn Herr Gysi den Gegenbeweis nicht führen kann, dann hat man zwar nicht das Recht, zu behaupten, Gysi habe dies und das definitiv getan. Aber man hat das Recht, das zu meinen, und dies auch als Meinungsäußerung kund zu tun. Mit diesem – möglicherweise falschen – Eindruck muss er leben. Daran werden auch 1000 Sprüche des Landgerichts Hamburg nichts ändern. Versaut allerdings wird durch Gysis Prozess-Exzess die Kultur der Meinungsfreiheit, die Gysis Kumpel Manfred Stolpe so erfolgreich attackierte. Von beiden fühlte sich Bohley seinerzeit verraten und hatte geseufzt: „Wir wollten Gerechtigkeit, und haben den Rechtsstaat bekommen!“ Frau Bohley hat sich übrigens an das Hamburger Verbot nicht eine Sekunde gehalten.

Apropos Manfred Stolpe: Seiner früheren Behörde, dem Bundesverkehrsministerium, habe ich letzte Woche per einstweiliger Verfügung für einen Mandanten eine bestimmte Behauptung untersagen lassen. Der Rechtsstaat funktioniert gelegentlich auch nach oben … ;)

Hamburger Morgenpost druckt Piratenanzeige nicht

Die zum Axel Springer-Verlag gehörende Hamburger Mottenpost druckt diese Anzeige der Hamburger Piratenpartei nicht, weil man angeblich die Persönlichkeitsrechte des Spitzenkandidaten nicht verletzen möchte:

Liebe Mottenpost, das ist Unsinn. Und ihr wisst das. Der Axel Springer-Verlag hat erfahrene Anwälte, die exzellent informiert sind über die in Wahlkampfzeiten sehr begrenzten Persönlichkeitsrechte von Spitzenpolitikern sowie über die Harmlosigkeit des vorliegenden Bildnisses. Nicht einmal euer örtliches Landgericht würde einem nicht kommerziellen Anbieter, schon gar nicht einer politischen Partei, diese leicht erkennbare Fotomontage verbieten. Ich zeige es doch auch, ohne dass der Olaf oder ein ans-tändiger Hamburger Anwalt ein Fax schickt!

Ich habe den Olaf vor einiger Zeit mal kennen gelernt. Der ist entspannt. Der hat inzwischen sogar erkannt, dass die Internetsperren doof sind. Der macht nix gegen euch. Versprochen!

UPDATE:
Die Hamburger Morgenpost gehört NICHT zum Axel Springer-Verlag!
Ich bestreite mit Nichtwissen, dass die gute Anwälte haben!

18. Februar 2011

Ägypter kaufen zensierte Bücher

Nachdem sich die Ägypter ihres Verwalters entledigt haben, kaufen sie die ihnen bislang verbotenen Bücher. Mit Zensur hat im Land der Hieroglyphen schon etwas länger Erfahrung, insbesondere auch anlässlich des Wechsels des Pharao: Wenn ein Thronfolger oder Usurpator ein Problem mit dem Vorgänger hatte, dann wurde dessen Existenz aus allen Aufzeichnungen, Münzen, Reliefs usw. getilgt.

Statt Pressekammern hatten die damals Grabkammern …

17. Februar 2011

Verfliegt der fliegende Gerichtsstand?

Der Kollege Prof. Schweizer berichtet, dass dem Amtsgericht Charlottenburg der fliegende Gerichtsstand langsam zu doof wird.

Das Gericht argumentiert, die Ausnahmeregel des § 32 ZPO verfolge den Zweck, die Sachnähe zum Ort des Geschehens herzustellen. Der Kläger könne sich deshalb nicht einen beliebigen Ort aussuchen. Die bloße Abrufbarkeit im Internet reiche nicht aus.

Aus meiner Praxis weiß ich, dass auch namhafte Landgerichte langsam fragen, ob denn die Gerichtstouristik im Rechtsprechungsgefälle des Presserechts im Sinne des Erfinders ist. Aber keine Angst, liebe Kollegen: Noch ist Hamburg nicht verloren!

Wikipedia-Schiedsgericht irrelevant?

Das Social Network für zeitreiche Netzbewohner, die über die Inhalte und Relevanzkriterien eines Internet-Lexikons wachen und streiten, hat in einem Meinungsbild zu 51% Mehrheit herausgefunden, das Wikipedia-Schiedsgericht sei wohl irrelevant.

Recht so! Warum sollte man eine Oligarchie, in der die geschriebenen Rechtssätze tribalistisch gehandhabt werden, mit einem Feigenblatt bemänteln? Das WP-Schiedsgericht war seit Gründung vor allem mit sich selbst beschäftigt. Ein Ombudsmann wäre effizienter gewesen.

Solange die Wikipedanten nicht klare Regeln für Admin Abuse formulieren, solange es neben oder über den Admins keine Position eines Quasi-Staatsanwalts gibt, der ohne Ansehung der Person die Initiative ergreift, solange der Streit um Inhalte ein politischer statt ein wissenschaftlicher Prozess ist, wäre jegliches „Schiedsgericht“ nur Heuchelei.

16. Februar 2011

Sascha Lobo plädiert für Beleidigungskultur

In seiner SPON-Kolumne spricht sich Sascha Lobo für eine vernünftige Beleidigungskultur aus. Ich weiß von einem weisen Münchner Richter, der absichtlich das Internet auslässt, weil ihn nicht heiß macht, was er nicht weiß. Auch sonst imponieren mir etliche Leute des öffentlichen Lebens, die mitr gesagt haben, dass sie den Blödsinn, der über sie geschrieben wird, einfach ignorieren. (Ich selbst bin noch von dieser Weisheitsstufe entfernt …)

Wie Sascha Lobo diesen kulturellen Fortschritt realisieren will, etwa durch Kodifizierung der Beleidigungskultuer, hat er nicht verraten. Das Recht der Beleidigungen ist vorwiegend Richterrecht. Was die Rechtsprechung zu Schmähkritik betrifft, die inflationär das Unternehmenspersönlichkeitsrecht reklamieren, so wären mit einer Abspaltung des Stadtstaats Hamburg vom Bundesgebiet 98% des Problems erledigt.

Aus meiner Sicht ist das größere Problem aber nicht die Schmähkritik, sondern die seit der „Stolpe-Rechtsprechung“ unmöglich gewordene Benutzung der deutschen Sprache, wenn man es mit betuchten Klägern zu tun hat. Es wäre ein historisches Verdienst – für Lobo oder für einen anderen Journalisten – mal einer breiten Öffentlichkeit darzustellen, welcher Wahnsinn sich unter dem Label „Stolpe-Rechtsprechung“ in deutschen Gerichtssälen abspielt.

Doktorvater gesucht!

Für eine Dissertation zum Thema „Drag&Drop“ suche ich einen Doktorvater. Hochschule der Bundeswehr bevorzugt!

15. Februar 2011

Inside-WikiLeaks – Lesetipp

Daniel Domscheit-Bergs Autobiographie „Inside WikiLeaks“ habe ich nicht nur in einem Rutsch gelesen, sondern auch aus einer besonderen Perspektive: Während des für WikiLeaks dramatischen Jahres 2010 war ich häufig Zaungast in Daniels Leben, online wie offline.

Das Projekt WikiLeaks war angetreten, die Welt zu verändern und den Mächtigen ihr Herrschaftswissen zu nehmen – kühne Taten, zu denen es wagemutiger Draufgänger bedurfte. Eine historische Großtat wie WikiLeaks durchzuziehen, wäre wahrscheinlich ohne eine exzentrische Persönlichkeit wie Julian Assange kaum möglich gewesen. Doch leider gehört der seit Kindesbeinen auf der Flucht befindliche Australier zu den Menschen, die das, was sie mit den Händen aufbauen, mit dem Hintern wieder einreißen. Während der geheimnisvolle – und geheimnistuerische – Julian Assange zu einem rebellischen Popstar des Internets aufstieg und ikonographisch heute allenfalls mit Che Guevara konkurrieren muss, wurde durch Daniels Insider-Infos meine Wahrnehmung des nomadisierenden Whistleblower-Propheten mit der schwachen sozialen Kompetenz schon früh wieder geerdet.

Vieles an WikiLeaks war tolldreiste Übertreibung, Inszenierung und Illusion. Wie dünn die scheinbar Hunderte an Volunteers umfassende Personaldecke von WikiLeaks tatsächlich war, hat mich dann doch erstaunt. Tatsächlich bestand das Projekt im wesentlichen aus den zwei bekannten Köpfen, zwei Technikern und ein paar Freunden.

Daniel wurde wegen seines Enthüllungsbuchs zum Teil angefeindet – welche Ironie für Leaker! Doch wie er zu recht sagt, kann die Welt nur besser werden, wenn die Geschichtsschreibung zuverlässig ist, wobei man mit der eigenen beginnen muss, um Glaubwürdigkeit beanspruchen zu dürfen. Ein Projekt, das die Regierungen reihenweise herausfordert und der US-Diplomatie die Maske vom Gesicht reißt, ist kein privates mehr, sondern ein öffentliches. Daniel hat in dem Buch niemanden schlechter gemacht, als er ist, das von schwachen Journalisten bemühte Label „Abrechnung“ wird dem Anliegen nicht gerecht. Daniel gibt keine Informationen preis, zu denen ein Mann wie Assange nicht stehen müsste. Was als Komödie begann, hat für Bradley Manning in eine bittere Tragödie geführt. Auch Rudolf Elmer hätte sich seinen derzeitigen Knast-Aufenthalt sparen können, hätte er sich den öffentlichen Egotripp zu Assange verkniffen. Die Verantwortung gebietet, Whistleblower vor sich selber zu schützen.

Erstaunlich war, wie viele sich zu dem Buch so alles äußerten, bevor es überhaupt von jemandem gelesen werden konnte, denn das Manuskript war zumindest in Deutschland ähnlich gesichert wie der jeweils neueste Harry Potter-Band. Dem weltbekanntesten Hacker aller Zeiten, der früher unter dem Künstlernamen „Mandax“ (der Lügner) agierte, fiel bislang nicht mehr ein, als durch seine Anwälte eine aus den Fingern gesogene Schizophrenie Daniels zu behaupten. Vielleicht hat er ja in den Spiegel geschaut.

Apropos „Spiegel“: Befremdlich wirkte auf mich die Buchkritik von SPIEGEL-Autor Sontheimer, der „zufällig“ in das SPIEGEL-Buch involviert war, für das neben seinem Artikel geworben wurde. Die angeblichen Belanglosigkeiten der nun einmal privaten Autobiographie findet man im so journalistischen SPIEGEL-Buch genauso, oder interessiert irgendwen, wer Slippers trägt und welche Sorte Wein sich SPIEGEL-Journalisten bei Meetings so in die Kehle schütten? Nicht, dass wir uns missverstehen: Das SPIEGEL-Buch ist exzellent, wie ich letzte Woche berichtete. Doch wer wissen will, was WikiLeaks wirklich war, wieso die herrlich anarchistische Idee den Bach runter ging und warum heute außer der „Marke“ WikiLeaks und dem Popstar Assange das einst glänzende Projekt nur noch ein Schatten seiner selbst ist, kommt an „Inside WikiLeaks“ nicht vorbei.

WikiLeaks war ein Konsequenz des Mediums Internet, das darauf gewartet zu haben schien, bis Pioniere das Ei des Columbus erfanden. Für das große Abenteuer, mit einfachen Mitteln das Netz größtmöglich zu politisieren und die Mächtigen in Verlegenheit zu bringen, darum beneide ich Daniel im positiven Sinne.