Sogar die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat langsam Zweifel, dass sie für alle Streitigkeiten der sieben Weltmeere zuständig ist. So wurde heute ein Entscheidung bekannt, dass
die (eidesstattlich versicherte) Angabe, dass die Zeitung in Hamburg jedenfalls von der Redaktion einer Hamburger Zeitschrift und von zwei Vereinen gelesen werde,
nicht genügt.
Via Damm-Legal.
Schon bald werden wir von der Pressekammer erneut etwas zum fliegenden Gerichtsstand hören … ;)