Wie der Kollege Dörre berichtet, hat das VG Düsseldorf ein Bundesland (offensichtlich NRW) dazu verurteilt, eine durch Öffnen einer E-Mail mit einer Abbildung hervorgerufene Zwangsstörung eines Polizisten als Dienstunfall anzuerkennen. Die besagte Abbildung stellte eine eitrige Vagina in ekelerregender Weise dar.
Dies erinnert mich an die Posse um die Abbildung der Vagina einer Unbekannten, welche die Wikipedia-Welt empörte. Meine Glosse hierzu auf TELEPOLIS rangiert übrigens auf Platz SEX 6 der dort im letzten Jahr am meisten geklickten Beiträge. Im eigentlichen Wikipedia-Artikel gibt es übrigens die Abbildung einer an Feigwarzen erkrankten Frau, die mich schwer traumatisiert hat. Ob ich da jemanden verklagen kann?
Ein bizarrer Streit zeichnet sich in Münster ab, wo eine Bank das Einkaufszentrum Münster Arkaden verkaufte. Der potugisische Käufer ist jedoch nicht glücklich und moniert die Laufrichtung der Rolltreppen, welche er gerne geändert sähe. Die aber unterliegt nach Meinung des Architekten dessen Urheberrecht, welches dem Verwaltungs- und Nutzungsrecht vorgehe.
Ob das urheberrechtliche Problem wirklich das ausschlaggebende Motiv für die Rücktrittswünsche des Käufers sind, darf bezweifelt werden.
Als ersten hat es den Rapper Ice T erwischt, der ein Problem mit Polizisten hat, die Probleme mit Männern haben, die ihr Haar lang tragen. Selbst das Landgericht Hamburg soll in dem Punkt jedenfalls moderate Maßstäbe pflegen …
Daniel Domscheit-Berg, bekannt als ehemaliger deutscher Sprecher von WikiLeaks, hielt auf dem Choas Comupter Congress ad hoc zwei Vorträge. Zum einen sprang er für eine verhinderte Referentin ein, um IMMI vorzustellen. Zum anderen entschloss er sich, eine Präsentation zum neuen Projekt OpenLeaks zu machen.