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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BGH: Madeleine von Schweden erhält 400.000,- Euro

Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.

Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.

Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)

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