Am Landgericht Berlin ließ ein Hamburger Anwalt dem Hamburger Sender NDR für seinen Hannoveraner Mandanten verbieten, die „Michael Moore“-Szene aus der Drückerkönig-Doku künftig zu verbreiten, meldet SPON.
Die Frage, ob für eine Veröffentlichung eine stillschweigende Einwilligung vorlag oder ob aufgrund überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit die Szene gezeigt werden muss, kann unterschiedlich beantwortet werden. Für die streitbaren Geschäfte von Maschi ist die Szene nicht erheblich – jeder hat das Recht, ein Interview abzulehnen, insbesondere ein aufgenötigtes, zumal in dem Zeitpunkt auch nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung (sondern davor). Maschi wäre es allerdings anzuraten gewesen, bereits bei den Aufnahmen einer Verwendung deutlich zu widersprechen, was das Untersagen im Vorfeld ggf. vereinfacht hätte.
Wie gesagt, es gäbe über Maschi und den AWD eine Menge substantiiertere Vorwürfe als das Verweigern eines Interviews, die im Zweifel wichtiger gewesen wären. Unter PR-Gesichtspunkten hat es der NDR allerdings goldrichtig gemacht. Und statt den Ball flach zu halten, tritt Maschi nun auch noch nach. Da kann man halt nix machen.
UPDATE: Interview mit dem DLF-Interview mit dem NDR-Justiziar Klaus Siekmann
Demzufolge hatte Maschi der BILD sein Interview gegeben, ohne zuvor den Film gesehen zu haben. Beim Interview ist übrigens kein Autorenname angegeben …
Maschmeyer hat es schon wieder getan! » Rechtsanwalt Markus Kompa | My Wikileaks
[…] den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Maschmeyer hat es schon wieder getan! » Rechtsanwalt Markus Kompa Ende Zitat/ Auszug Dieser Beitrag wurde unter Leaks abgelegt und mit aus-der, hamburger, […]
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