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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Playstation 3-Hacker

Auf dem Chaos Computer Congress hatten Hacker einen Jailbreak in die Playstation 3 vorgeführt. Sony fürchtet um sein Geschäftsmodell und hat den Hackern eine einstweilige Verfügung reingezimmert, weil sie den Code nicht verbreitet sehen wollen.

Sony bietet bekanntlich auch Musik an. Haben die da inzwischen Barbra Streisand unter Vertrag …? ;-)

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Autor:
admin
Datum:
12. Januar 2011 um 10:51
Category:
Allgemein,einstweilige Verfügung,Internet,Medienrecht,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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