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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Markt Intern ./. IKEA: zulässige Verdachtsberichterstattung


IKEA: Niedrigsteuern auf Milliardengewinne
Hochgeladen von verbraucherinfoTV. – Neueste Nachrichten Videos.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das Unternehmenspersönlichkeitsrecht gegen die Pressefreiheit abgewogen. Eine scheinbar schwedische Firma mit anrüchigen Finanzpraktiken wollte den Branchenkennern verbieten lassen:

„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“„Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte IKEA-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“

Man wird halt nicht einer der reichsten Männer der Welt, wenn man nicht ein paar Leute arm macht.

Das Landgericht Düsseldorf sah im ersten Satz eine Meinungsäußerung, im zweiten eine zulässige Verdachtsberichterstattung – und wies den Zensurwunsch ab.

„Sie brauchen damit nicht zu warten“ – erklärten die Richter – „bis der volle Nachweis amtlich bestätigt ist. Sie können vielmehr Vorgänge von sich aus aufgreifen, auch in einem Stadium, in dem zunächst lediglich ein Verdacht besteht.“

Ach, wenn doch alle deutschen Landgerichte so vernünftig wären …

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Autor:
admin
Datum:
16. Dezember 2010 um 20:48
Category:
Abmahnung,Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,PR,Pressefreiheit,Pressekammer,Zensur
Tags:
 
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