Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Strengeres Pornographierecht

Der Kollege Dörre, besser bekannt als der „Pornoanwalt“, weist auf interessante Entwicklungen in der EU hin, mit denen wir und unsere Kinder besser vor der Darstellung von Unzucht geschützt werden können. Parallel zu den Bürgerrechten, die mit der „Begründung Terror“ kontinuierlich abgebaut werden, bewegen wir uns in Sachen Freizügigkeit stramm wieder auf das Adenauer-Deutschland zu. Wenn schon der Papst Gummis erlaubt, dann soll doch wenigstens noch unsere fähige Politik Werte vermitteln!

Wenn also konventionelle Pornographie kriminalisiert wird, für die es nun einmal eine exorbitante Nachfrage gibt, so wird sich zwangsläufig ein illegaler Markt bilden, der dann in Sachen Kinderpornographie ungleich schwieriger zu regulieren sein dürfte. Aber erklären Sie das mal einem konservativen Politiker, der den sozialen Mechanismus von kriminalisierten weichen Drogen nicht verstanden hat. Am besten bei einem guten Schluck Alkohol …

« Reichstagsbrändchen – Siegfried Kauder terrorisiert Pressefreiheit »

Autor:
admin
Datum:
23. November 2010 um 15:31
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Pressefreiheit,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Ein Kommentar

  1. EU verbietet Nacktbilder Erwachsener

    […] Markus Kompa sieht Deutschland auf dem Weg zurück in die Adenauer-Zeit und prophezeit einen illegalen Markt für einen Großteil bisher konventioneller […]

    #1 Pingback vom 25. November 2010 um 10:52

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.