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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


User Generated Content: Sevenload gewinnt am OLG

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben, das wie kein anderes die Kultur des User Generated Content bekämpft und damit dem Kommunikationsstandort Deutschland schadet. Die Plattform Sevenload war von einem Musikverlag in Anspruch genommen worden. Das Landgericht Hamburg wendete jedoch schematisch das Wortspiel vom „zu Eigen Machen“ an, was es jedem Foren-, Wiki- oder sonstigem Plattformbetreiber andichtet. Der Einfachheit halber verweise ich auf die Pressemitteilung von Sevenload.

UPDATE:

Ich habe das Urteil OLG Hamburg – 5 U 9-09 mal online gestellt. Hoffentlich finde ich morgen Zeit, die Entscheidung zu kommentieren.

Off Topic:

Das Urteil war heute morgen übrigens auch schon Dr. Florian Drücke bekannt gewesen, dem Geschäftsfüher des Musikindustrie Verbandes e.V. (der allerdings nicht Verlage) vertritt und heute Referent beim Juraforum Münster ist. Da geht es nämlich heute genau m das Thema.

Mit Entsetzen habe ich dort vernommen, dass RTL-Star und Juraprofessor Ralf Höcker im entsprechenden Panel den sinnlosen Kampfbegriff „geistiges Eigentum“ propagiert, und zwar zur Legitimation von Strafrecht gegen Urheberrechtsverletzer. Es ist mir ein bisschen peinlich, einen Juraprof darüber zu belehren, dass der Begriff des Eigentums aus dem Sachrecht kommt. Naja, da hat er ja ein schönes neues Kapitel für sein „Lexikon der populären Rechtsirrtümer“ … ;-)

Auf dem Podium war sich dann auch jemand nicht dafür zu schade, den Diebstahl eines Handys mit dem „Diebstahl“ von Musik zu vergleichen, welchen er gleichfalls strafrechtlich sanktioniert sehen möchte. Beim Klonen eines Musikstück entsteht jedoch dem Rechteinhaber kein Verlust einer Sache oder eines Rechts, er erleidet lediglich den Verlust einer Erwerbschance. Das kann man bewerten, wie man will, aber mit „Diebstahl“ und „Eigentum“ hat das nix zu tun.

Strafrecht ist die härteste Sanktion des Staates. Die Kriminalisierung von Kavaliersdelikten ist eine höchst bedenkliche Forderung, der seinerzeit von Staatsanwaltschaften die Gefolgschaft verweigert wurde. Die Gefängnisse sind nämlich schon voll, und die Staatsanwaltschaften kämen zu nichts mehr. Die wenigsten, die von Knast sprechen, haben eine authentische Vorstellung, wie es da zugeht. Ist anders als der RTL-Frauenknast. Höcker sollte das wissen, schließlich vertritt er (medienrechtlich) den ehemaligen Untersuchungshäftling Herrn Kachelmann.

Zum Thema „Urheberrecht“ erschien heute bei Telepolis ein Beitrag über „Kindergarten-Cops“.

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Ein Kommentar

  1. sevenload klärt vor Gericht “erfolgreich” Haftungsfrage für Videoinhalte | Kon$umer – Verbraucherinfo Tipps & News

    […] Machen” an, was es jedem Foren-, Wiki- oder sonstigem Plattformbetreiber andichtet. Quelle  Ra.Markus Kompa Das Oberlandesgericht Hamburg hat zugunsten des Social Video Networks sevenload.com entschieden und […]

    #1 Pingback vom 16. November 2010 um 17:18

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