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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“

Zwei Herrschaften aus dem italienischen Kulturkreis wollten sich nicht in dem Buch „Mafiaexport“ von Francesco Forgione verewigt sehen und bestanden auf ihrer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag.

Der Vorsitzende Richter der Münchner Pressekammer ist ein souveräner Jurist, der sich durch nichts einschüchtern lässt, forschen Anwälten etwa schnell ihre Grenzen zeigt. Auch vor den ehrenwerten Herren nahm er kein Blatt vor den Mund:

Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlung mit dem mutigen, an den ehemaligen Pizzabäcker gerichteten Satz ein: „Es gibt einiges, was dafür spricht, dass Sie einer Verbrecherorganisation angehören.“ Damit, man entschuldige das Sprachbild, hatte der Richter aber sein Pulver weitgehend schon verschossen. Im weiteren Verlauf zeigte sich schnell, dass dem Gericht die vorgelegten Beweise führender europäischer Polizeibehörden nicht ausreichten, um alle beanstandeten Buchpassagen als zulässig zu erachten.

Bei einem BKA-Bericht soll dessen Authentizität in Zweifel gezogen worden sein. In einer Widerspruchsverhandlung, also dem Verfahren, um eine einstweilige Verfügung zu bekämpfen, hat man nur sehr eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten und im Äußerungsrecht nun einmal die Beweislast. Vorerst wurde das Buch kalt gemacht.

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