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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ottfried Fischer: „Pressefreiheit statt Erpressungsfreiheit“

Die Süddeutsche Zeitung hat den gestern verhandelten Fall der Herrschaften, die sich an Ottfried Fischer gesund stoßen wollten, exzellent zusammengefasst.

Inwieweit Fischer tatsächlich zum Interview mit der BILD-Zeitung gedrängt wurde, oder ob dies als kommunikativ schadensbegrenzende Maßnahme der Agentin von Fischer gedacht war, ist nicht einfach zu beurteilen. Bei BILD habe man nicht einmal daran gedacht, das heimlich gedrehte Video zu veröffentlichen – was angesichts eines solchen Eingriffs in Persönlichkeitsrechte auch für Axel Springer-Verhältnisse sauteuer geworden wäre, vom Imageschaden einer Verurteilung des Verlags gar nicht erst zu sprechen.

Was den Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte betrifft, so zeigt sich die Mitangeklagte durchaus anspruchsvoll:

Ausgerechnet die Frau, die geholfen hat, Ottfried Fischer beim Sex zu filmen, hat Probleme damit, wenn sie gefilmt oder fotografiert wird. Die Prostituierte Maria K., 32, tarnt sich im Gerichtssaal mit Perücke, Cape, Sonnenbrille; sie verbirgt ihr Gesicht zusätzlich hinter einem Kuvert. Angeblich will sie nur aus Rücksicht auf ihren kranken Vater unerkannt bleiben. Das Opfer hingegen stellt sich den zwei Dutzend TV-Kameras und Fotografen

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Autor:
admin
Datum:
26. Oktober 2010 um 07:42
Category:
Allgemein,Bildnis,Landgericht München,Medienrecht,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit,Recht am eigenen Bild,Strafrecht
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Sex-Video-Affäre: Ottfried Fischer siegt über die „Bild“-Zeitung

    […] und Schauspieler („Pfarrer Braun“, „Der Bulle von Tölz“) der „Bild“-Zeitung ein verblüffend offenes Interview gegeben in dem er sich zu seinen Sexualkontakten äußert. Der Prozess zeigt nun was den […]

    #1 Pingback vom 26. Oktober 2010 um 11:49

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