Ein Pächter einer Burg am Rhein hatte ein Wandgemälde aus dem 19. Jahrhundert zunächst übermalt, „um es besser sichtbar zu machen“, dann aber gleich ganz mit Wandfarbe übermalt – ohne die Denkmalschutzbehörde zu konsultieren. Die Eigentümerin der Immobilie war mäßig angetan und sandte ihren Advokaten – der vom Burgherren nach alter Ritter Sitte verdroschen wurde.