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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Handfeste Auseinandersetzung über denkmalgeschütztes Kunstwerk

Ein Pächter einer Burg am Rhein hatte ein Wandgemälde aus dem 19. Jahrhundert zunächst übermalt, „um es besser sichtbar zu machen“, dann aber gleich ganz mit Wandfarbe übermalt – ohne die Denkmalschutzbehörde zu konsultieren. Die Eigentümerin der Immobilie war mäßig angetan und sandte ihren Advokaten – der vom Burgherren nach alter Ritter Sitte verdroschen wurde.

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Autor:
admin
Datum:
19. Oktober 2010 um 23:35
Category:
Allgemein,Strafrecht,Urheberrecht
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