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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Oktober 2010

Gegen DigiProtect wird zurückgeschossen!

Eigentlich war das ja meine Idee: Ich hatte der Piratenpartei vor einiger Zeit mal den Vorschlag gemacht, negative Feststellungsklagen gegen die bestimmte Filesharing-Abmahner anzustrengen und auf diese Weise Rechtssicherheit in derzeit streitigen Fällen zu erzwingen. Aber vermutlich muss man in der Piratenpartei ähnlich wie bei Wikipedia eine „hohe soziale Position“ erwerben, um sich mit einem Vorschlag durchzusetzen. Auf aktive Politik habe ich aber keinen Bock, schon aus hygienischen Gründen.

Nun meldet Gulli die Sammelklage eines Prozessfinanzierers gegen den besonders hartnäckigen Anit-Filesharer-Rechteeintreiber „DigiProtect“. Die hatten Leute gesucht (und tun es noch), die möglicherweise zu Unrecht „Schadensersatz“ gezahlt bzw. Anwaltskosten gelatzt haben. Rückenwind dürfte das Urteil aus Hamburg liefern, welches für Titel von 2006 gerade einmal 15 Euro Lizenzgebühr ansetzt. Meinen Segen habt ihr!

Via telemedicus.

29. Oktober 2010

„Archipel Gulag“ dezensiert

Schon nach 40 Jahren kam jetzt in Russland jemand auf die Idee, den Klassiker „Archipel Gulag“ von Alexander Solschenizyn von der Zensurliste zu streichen. Solschenizyn selbst war 1945 wegen Briefen mit abfälligen Bemerkungen über Josef Stalin für neun Jahre in Straflager geraten, also Zensuropfer gewesen. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich das Werk bis heute nicht gelesen habe. Ich bin allerdings dankbar, die Freiheit zu haben, dies jederzeit tun zu dürfen.

Ich kenne einen Verlegersohn und Bücherfreund, der in den 80er Jahren in der DDR in den Stasi-Knast gesteckt wurde, weil er „Archipel Gulag“ und eine Handvoll anderer Bücher an Freunde verliehen hatte, die ebenfalls der östlichen Zensur unterlagen. Das Verfahren hat er 1985 dann doch noch gewonnen und wurde als möglicherweise letzter noch 1990 von der DDR selbst entschädigt und rehabilitiert, während seine Richter 2000 verurteilt wurden.

Das ist übrigens der gleiche Typ, der jeden Freitag in der Hamburger Pressekammer sitzt und staunt, was da so alles mit der Meinungs- und Pressefreiheit passiert. Inzwischen gewinnt er auch im Westen seine äußerungsrechtlichen Prozesse überwiegend. Dass allerdings die Richter, mit denen er sich heute gelegentlich fetzt, ebenfalls verurteilt würden, ist eher unwahrscheinlich.

28. Oktober 2010

Misstrauensantrag gegen Vorstand von Wikimedia e.V.

Heute haben die Mitglieder des gemeinnützigen Vereins Wikimedia e.V. eine Rundmail erhalten, in welcher dafür geworben wird, für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu votieren, bei welcher dem gegenwärtigen Vorstand das Misstrauen ausgesprochen werden soll. Ab 10% muss eine Vollversammlung einberufen werden.

Wie berechtigt dieses Anliegen ist, kann man schon daran ersehen, mit welcher Mentalität es den kritischen Vereinsmitgliedern erschwert wurde, ihr Anliegen den Mitgliedern kundtun zu können. So schob man angebliche „Datenschutzbedenken“ vor, als ob die Mitgliedschaft bei Wikimedia ähnlich sensibel wäre, wie etwa bei den Anonymen Alkoholikern. Typisch Wikifanten: Formen usw. vorschieben, um der Sachdiskussion auszuweichen.

Ein Verein ist jedoch bei einem Minderheitenbegehren zur entsprechenden Herausgabe von Mitgliederdaten verpflichtet, vgl. OLG Hamm, MDR 1973, 929; OLG München, Urt. v. 15.11.1990, 19 U 3483/90; OLG Saarbrücken NZG 2008,677, 678; BayVGH, Beschluss vom 05.10.1998, Az. 21 ZE 98.2707, 21 CE 98.2707; Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 2.4.1.3; Baumbach-Zöllner, GmbHG, § 50 Rn. 13. Ein Vereinsmitglied hat in Wahrnehmung seiner Interessen Anspruch auf unmittelbare Kenntnisgabe der erforderlichen Daten. Das Interesse eines Vereinsmitglieds an dem Ermöglichen eines entsprechenden Quorums geht dem Interesse an der Wahrung des Datenschutzes analog § 31 Abs. 3 GenG vor, vgl. Bernhard/Reichert, „Handbuch Vereins- und Verbandsrecht“, Rdzr. 10.9.4 BDSG.

Man hat sich dann nun in Anlehnung an ein Urteil des OLG Hamburg, Urteil vom 27.08.2009 – AZ: 6 U 38/08, auf die Abwicklung der Rundmail durch einen „Treuhänder“ geeinigt, was heute nach einem Monat Rumeiern nun endlich geschehen ist.

„Ort des bestimmungsgemäßen Abrufs einer Email“ – neuer/alter „Gravenreuth Award“-Favorit

Die mäßig prickelnden Taschenspielertricks eines Berliner Kollegen, der offenbar dem legendären Münchner Prozesstaktiker Günther Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, nacheifert, hatten mich Anfang des Jahres zum Vorschlag eines Gravenreuth Award inspiriert. Zwischenzeitlich waren dem Berliner Kollegen andere dreiste ZPO-Künstler gefährlich nahe gekommen, doch mit seinem jüngsten Winkelzug hat sich der ursprüngliche Favorit wieder an die Spitze des Führungsfeldes geschlagen.

Der mehrfach für seine Verzögerungstaktiken aufgefallene Favorit versucht nämlich gegenwärtig auf dummdreiste Art, den für ihn wohl ungünstigen Gerichtsort eines Falles zu torpedieren. Vorliegend ging es um eine Email, die an ein Unternehmen gesendet worden war, in welcher der Beklagte einen freien Mitarbeiter auf fragwürdige Weise in Misskredit bringen wollte. Das Unternehmen mit Hauptsitz in X leitete die Email an die für den Kläger zuständige Abteilung, die sich in einer 600 km entfernten Stadt Y befindet. Dort – Erfolgsort des Äußerungsdelikts gemäß § 32 ZPO – machte der Betroffene seine Klage auf Unterlassung dieser Anschwärzung anhängig.

Nun versucht der Berliner Kollege auf originelle Weise, den Gerichtsort Y, an dem er in ähnlicher Sache neulich keinen allzu guten Eindruck hinterlassen hatte, zu wechseln. So tischte der in IT-Kreisen umtriebige Kollege dem Gericht auf, Erfolgsort der Kenntnisnahme der Äußerung könne nur X sein, weil dort das Unternehmen ansässig sei und berief sich auf ein Urteil, in dem angeblich etwas von einem Ort des „bestimmungsgmäßen Abrufs“ einer Email drinstehe.

Natürlich steht in dem Urteil nichts dergleichen. Eine Email, deren Empfangsort nicht lokal definiert ist, ist einer fernmündlichen Äußerung vergleichbar, die auf einem Mobilfunktelefon zugegangen ist. Bei fernmündlichen Äußerungen ist Verletzungsort auch der Ort, wo die Äußerung vernommen wird (Zö/Vollkommer Rn 17; Musielak/Heinrich Rn 16; vgl auch München NJW-RR 94, 190). Der Inhalt einer Email wird da zur Kenntnis genommen, wo er zur Kenntnis genommen wird. Oder darf der clevere Berliner Anwalt etwa seine Emails nur an in Berlin installierten Rechnern lesen und sich nur in Berlin darüber aufregen? Was für ein Mumpitz …

In dem Urteil findet sich auch nirgendwo das Wörtchen „bestimmungsgemäß“, denn den Ort des bestimmungsgemäßen Abruf gibt es nur im Zusammenhang mit Internetseiten. Beeindruckend. Auch reduzierte das Urteil die Wahl der Gerichtsorte nicht, sondern bestätigte im Gegenteil den fliegenden Gerichtsstand auch für Emails, erweiterte dem Kläger also die Auswahl an Gerichtsorten. Kleine Frage an den Kollegen: Wo, bitteschön, wäre denn seiner Ansicht nach Gerichtsort, wenn einer Email-Adresse kein „bestimmungsgemäßer“ geographischer Ort zugeordnet werden könnte? Na? Eben!

Das Beste: Dieses Urteil, auf das sich der Berliner Advokat „berief“, wurde anscheinend von Günni von Gravenreuth himself erstritten. Besser hätte sich der Kollege für seine Favoritenrolle für den Gravenreuth Award nicht qualifizieren können. Chapeau!

Ob dem Berliner Kollegen der Sieg noch zu nehmen ist? Am 22.02.2011 werden wir es erfahren!

27. Oktober 2010

Gangster Rapper

Heute traf ich im Eingangsbereich des OLG Stuttgart auf junge Männer mit Migrationshintergrund, die einen gewissen „Xatar“ suchten, der heute Termin habe. Der hätte für 1,8 Millionen Gold geraubt. Ich ließ die Jungs wissen, dass ich den sofort vertreten würde, wenn er die 2 Millionen voll gemacht hätte. Man gibt sich ja schließlich nicht mit kleinen Fischen ab!

„Xatar“, der mir bis vorhin nichts sagte, hatte seinen Termin allerdings nicht im OLG, sondern eine Ecke weiter, nämlich beim Landgericht Stuttgart. Wie ich soeben las, hat der Junge einen Coup hingelegt, den man sich eigentlich eher im Kino vorstellen würde: Mit einem vorgetäuschten Polizeifahrzeug haben die Brüder einen Schmucktransporter rausgewinkt und hops genommen!

Der Witz an diesem Ganovenstück ist, dass „Xatar“ vorher eine Karriere als Gangster-Rapper Xatar, Gründer des Labels „Alles oder Nix Records“ versucht hatte. Dass man bei entsprechend krimineller Gesinnung als Rapper auch über Filesharing-Business mit schlechter Musik Kohle machen kann, hatte ihm wohl niemand gesagt. Dabei hatte der Mann sogar Wirtschaftsmathematik studiert … Im obigen Video zu seinem Stück „§ Einunddreisisch“ tritt der Gangster-Rapper sogar ausgerechnet in einem Gerichtssaal als Angeklagter auf und wird später in einem Polizeiauto weggefahren. Die Nummer mit dem gefaketen Polizeiauto war ihm offenbar vertraut.

Damit nicht genug, hatte sich der kurdischstämmige Xatar in den Nordirak abgesetzt. Bei der Festnahme scheint der irakische Geheimdienst eine unrühmliche Rolle gespielt zu haben. Nach US-Tradition haben die offenbar gefoltert. Da stellt sich für die deutschen Strafrechtler natürlich die Frage nach der Verwertbarkeit der Fruit of the poisonuos tree.

Filesharing: Schadensersatz gerade einmal 15,- Euro pro Titel

Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.

Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro.

Ich persönlich habe so meine Zweifel, ob den Künstlern aus der zweiten Reihe, die anscheinend am Abmahnen mehr verdienen als beim konventionellen Absatz, überhaupt ein Schaden entsteht. Viele der abgemahnten Titel kann man in brauchbarer Qualität auch auf Youtube anhören, was niemanden zu stören scheint – denn das ist ja Werbung! Das ist Filesharing aber auch, wie neulich Netzpolitik.org lässig schrieb.

Zu unterscheiden sind die Lizenzkosten jedoch von solchen für die Nachforschung und die Anwaltskosten. Die Nachforschungskosten sind häufig nicht nachvollziehbar dargestellt. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der angesichts der nun geschrumpelten „Lizenzkosten“ insoweit geringer anzusetzen ist.

Belohnt und bestätigt werden nun diejenigen, die cool blieben und sich nicht durch böse Anwaltsschreiben haben einschüchtern lassen. Während ich mit Hamburger Richtern in der Presse- und „Internet“-Kammer so meine Probleme habe, möchte ich auf die Kollegen im Urheberbereich nichts kommen lassen. ;-) Gut gemacht, Jungs!

26. Oktober 2010

Daniel Ellsberg und „Topas“: Gegensätzliche Kommentare zur WikiLeaks-Enthüllung

Daniel Ellsberg war der Mann, der es nicht ertrug, wie kackendreist die US-Regierung ihr eigenes Volk über den Vietnamkrieg belog. Der Marine Commander lancierte aus moralischer Überzeugung einen für die Regierung selbst verfassten Bericht an die Presse, der später als die Pentagon Papers bekannt wurde.

Der Mann, der die USA über die Lügen der „Volksvertreter“ aufklärte, ist heute einer der größten Fans von WikiLeaks. Im FREITAG kommentiert er den jüngsten Leak über den durch und durch verlogenen Irak-Krieg.

Zu einer abweichenden Bewertung kommt ein anderer intimer Kenner der US-Politik, der ebenfalls Geheimnisse ausplauderte: Der Kommunist Rainer „Topas“ Rupp drang als wohl hochkarätigster Agent in das Herz der NATO ein und meldete in den gefährlichsten Tagen des Kalten Kriegs alle wichtigen NATO-Geheimnisse an den Warschauer Pakt. Der damalige Doppelagent, der vom Westen einst als brillanter Analyst angesehen wurde, vom Osten als die heißeste Quelle, sieht in den WikiLeaks-Dokumenten Material, das von Spindocters missbraucht werden kann, um die wirklich relevanten Sauereien zu vertuschen:

Die Wiki-Veröffentlichungen führen in der Tat nicht zu einem neuen Verständnis der verbrecherischen Rolle der USA in Irak, sondern höchsten zu einer Aufbesserung ihres Ansehens in der Welt. So machten die Medien rund um den Globus großes Tamtam um die Meldung, daß durch die willkürliche Eskalation der Gewalt an den Straßenkontrollposten im Irak von 2003 bis 2009 etwa 750 Zivilisten von den US-Besatzern erschossen wurden. Die von seriösen westlichen Organisationen auf 500000 bis eine Million geschätzten zivilen Opfer des US-Krieges und der Okkupation scheinen plötzlich vergessen.

In Julian Assange sieht er einen – wie es im Geheimdienst-Jargon heißt – „nützlichen Idioten“. Er könnte recht behalten.

Ottfried Fischer: „Pressefreiheit statt Erpressungsfreiheit“

Die Süddeutsche Zeitung hat den gestern verhandelten Fall der Herrschaften, die sich an Ottfried Fischer gesund stoßen wollten, exzellent zusammengefasst.

Inwieweit Fischer tatsächlich zum Interview mit der BILD-Zeitung gedrängt wurde, oder ob dies als kommunikativ schadensbegrenzende Maßnahme der Agentin von Fischer gedacht war, ist nicht einfach zu beurteilen. Bei BILD habe man nicht einmal daran gedacht, das heimlich gedrehte Video zu veröffentlichen – was angesichts eines solchen Eingriffs in Persönlichkeitsrechte auch für Axel Springer-Verhältnisse sauteuer geworden wäre, vom Imageschaden einer Verurteilung des Verlags gar nicht erst zu sprechen.

Was den Schutz der eigenen Persönlichkeitsrechte betrifft, so zeigt sich die Mitangeklagte durchaus anspruchsvoll:

Ausgerechnet die Frau, die geholfen hat, Ottfried Fischer beim Sex zu filmen, hat Probleme damit, wenn sie gefilmt oder fotografiert wird. Die Prostituierte Maria K., 32, tarnt sich im Gerichtssaal mit Perücke, Cape, Sonnenbrille; sie verbirgt ihr Gesicht zusätzlich hinter einem Kuvert. Angeblich will sie nur aus Rücksicht auf ihren kranken Vater unerkannt bleiben. Das Opfer hingegen stellt sich den zwei Dutzend TV-Kameras und Fotografen

25. Oktober 2010

Stefan Niggemeiers Naming Names

In der Blogosphäre wird derzeit Alpha-Blogger Stefan Niggemeier kritisiert, weil er seinen Verdacht über die Identität eines anonyme Blogkommentatoren, der offenbar mit einer Vielzahl an Pseudonymen kommentierte, ohne Not öffentlich gemacht hat. Dies hat den Betroffenen, der kein Unbekannter ist, offensichtlich in gewisse Probleme gebracht.

Das Recht auf Anonymität wird in IT-Kreisen sehr hoch gehängt, gerade in Zeiten von Schnüffelbegehrlichkeiten des Staates. Wer sich anonym und damit außerhalb sozialer Kontrolle wähnt, überwindet schnell die Hemmschwellen und äußert Dinge, mit denen er öffentlich nicht identifiziert werden möchte. Umso verständlicher, dass sich umgekehrt niemand einem penetranten Heckenschützen ausgesetzt sehen möchte, und sich ab einem gewissen Leidensdruck ein starkes Bedürfnis zum Outing des Trolls entwickelt.

Ich selbst muss zugeben, dass es mich auch juckt, etwa die mir inzwischen zahlreich bekannten Klarnamen gewisser Wikipedia-Autoren zu veröffentlichen. Besonderen Genuss hätte ich daran, etwa die Identitäten der Mobbing-Brüder vom Wikipedia-Stammtisch Hamburg zu posten. An dieser Stelle herzlichste Grüße an jenen Hamburger Rechtsanwalt und Politiker, der sich als scheinbar neutraler Wikipedia-Admin zugunsten seiner Stammtischbrüder positionierte.

Doch was könnte ich mir von diesem Naming Names kaufen? Nichts. Der Schaden allerdings, den Kodex der Internetgemeinde zu verletzen und mich mit dem Pack der Kolporteure auf eine Stufe zu stellen, wäre handfest. Insbesondere als Blogbetreiber hat man gewisse Gastgeberverpflichtungen, zu denen auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gehört. Niggemeiers Kommentatoren werden es sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihm insoweit wieder ihr Vertrauen schenken möchten.

Den Fehlgriff des ansonsten von mir hochgeschätzten Stefan Niggemeier kommentierte bereits der Kollege Stadler, und nun in gewisser Härte der Spiegelfechter.

Schmuddeljournalismus vor dem Strafgericht: Fall Ottfried Fischer

SPIEGEL online berichtet über den begonnen Prozess gegen einen ehemaligen [hier beliebigen Begriff] der BILD-Zeitung. Jeglicher Kommentar erübrigt sich. Lauschen wir lieber dem Meister!

UPDATE: SPON