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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Heinz Bellos Meinungsäußerung

Dieser Tage wäre Heinz Bello 90 Jahre alt geworden, hätte der Medizinstudent sich folgende Meinungsäußerung verkniffen:

„Die Laternenpfähle Münsters reichen nicht aus, die Nazis und die Kommißköpfe daran aufzuhängen“

Der Hobbygeiger Bello hatte privat seinen Unmut geäußert, weil er wegen eines Fehlers scheinbar einen Tag vor einer Prüfung abkommandiert worden war und wegen dieses Irrtums seinen geliebten Musikabend abgesagt hatte. Trotz Auszeichnung für seine Verdienste gegen Russland und Verletzungen reichte 1944 diese Äußerung aus, um ihn in Berlin vor das Heeresgericht stellen zu lassen, dass ihn hinrichten ließ. Neben den furchtbaren Juristen verdankte Bello sein Schicksal auch einem Denunzianten.

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Autor:
admin
Datum:
7. September 2010 um 16:31
Category:
Allgemein,Meinungsfreiheit,Strafrecht,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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