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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung

Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.

Bei Spin SPON kann man das lesen

Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.

Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.

Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …

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2 Comments

  1. Compyblog

    BGH revisioniert Tauss-Urteil nicht…

    Laut Spongel hat der BGH die Revision von Jörg Tauss gegen dessen Urteil wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften abgelehnt. Damit sind auch schon alle Gerichtsinstanzen ausgereizt, und es bleibt nur der (theoretische?) Weg vor das Bundes…

    #1 Trackback vom 31. August 2010 um 18:18

  2. Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung » Rechtsanwalt … | My Wikileaks

    […] den Originalbeitrag weiterlesen: 15 – Tauss-Urteil rechtskräftig – seltsame Pressemeldung » Rechtsanwalt …   Ende Zitat/ Auszug Dieser Beitrag wurde unter Leaks abgelegt und mit besitzes, bgh, […]

    #2 Pingback vom 16. Dezember 2010 um 01:38

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