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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Amtsgericht Dresden verurteilt Sachsensumpf-Rechercheure

Aus rechtlichen Gründen sehe ich davon ab, das unglaubliche Urteil des AG Dresden zu kommentieren. Siehe auch hier.

« Landgericht Hamburg verweigert Ex-Kanzler Richtigstellung wegen angeblichen Käßmann-Beifahrens – Unbedingt ansehen: 8. Wonderland »

Autor:
admin
Datum:
13. August 2010 um 17:52
Category:
Allgemein,Persönlichkeitsrecht,Pressefreiheit,Pressekammer,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
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Ein Kommentar

  1. Logik im Sachsensumpf « rauskuckers Blog

    […] im Sachsensumpf Von rauskucker Sicher wäre es klüger, wie RA Kompa nichts zum heutigen Urteil zu sagen, außer daß es unglaublich ist. Oder sich einfach dem […]

    #1 Pingback vom 13. August 2010 um 21:07

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