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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Filesharing: Drei Streiche auf einen!

Ein Mandant von mir erhielt nun zum dritten Mal Post von einem Abmahnanwalt. Stets ging es um den angeblichen Download eines bestimmten BRAVO-Albums am gleichen Tag. Allerdings wurden keine ganzen Alben angemahnt, sondern stets nur einzelne Titel. Da besagtes BRAVO-Album offenbar 43 Stücke bietet, darf sich der Mandant auf weitere 40 Abmahnungen gefasst machen …

Ein Frankfurter Abmahnmeier bat den Mandanten zur Kasse; ein Karlsruher Abmahnmann gab sich gleich zweimal die Ehre. Nähme man diese Abmahn-Farce ernst, dann dürfte der Mensch, der sich da ein Album runtergeladen haben soll, mit Kosten von 20.000,- Euro rechnen, wenn denn das anwaltliche Blutbad durchgezogen wird.

Waren mir bisher schon Abmahnungen zweier unterschiedlicher Kanzleien betreffend eines Downloads eines Albums untergekommen, so scheint sich nun ein neuer Trend herauszubilden.  Sind denn die Filesharing-Fälle inzwischen so selten geworden, dass  sich die Branche jetzt durch Mehrfachverwertung gesundstoßen muss? Oder mal anders gefragt: Wer hat hier eigentlich mehr Ähnlichkeit mit Piraten? Die Musikfreunde, oder nicht vielmehr die Leute, die unverhältnismäßig auf kleine Leute losgehen und mit aberwitzigen Forderungen konfrontieren?

UPDATE: Lässt jetzt auch Lena abmahnen? Wann folgt wohl Paul?

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Autor:
admin
Datum:
5. August 2010 um 08:54
Category:
Abmahnung,Internet,Landgericht Köln,Medienmanipulation,Medienrecht,Überwachung,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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