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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Fussball in der Pressekammer: Videobeweis fehlt!

Letzten Freitag liefen vor Schiedsrichter Buske der klagende Spieler Olivier Caillas und das Sportmagazin TAZ auf. Caillas soll vor über einem Jahr einen anderen Spieler rassistisch beleidigt haben, worauf der Kläger (offenbar in Berlin) eine Gegendarstellung durchsetzte und auf Unterlassung klagte. Zur Unterlassungsklage bat der Düsseldorfer ins Hamburger Pressestadion, wo mal jemand gegen die zuvor lange geduldete Bezeichnung „Negerkalle“ geklagt hatte.

Ob diese Äußerung tatsächlich gefallen war, ist streitig. Die Äußerungen des TAZ-Anwalts hingegen sind dokumentiert (wenn auch aus dem Zusammenhang gerissen und möglicherweise falsch zitiert). Nach dem ersten Termin (Herbstsaison) war ein Beweisbeschluss ergangen.

Im Hinspiel hatte sich der TAZ-Anwalt bereits gegen das Trikot gesträubt:

Muss ich mit Robe sitzen? In Berlin ist das nicht mehr nötig.

Anpfiff. Der Unparteiische vermisst den Videobeweis:

Es gibt keine Zeugen, keine Fernsehaufnahmen.

Foul TAZ-Anwalt:

Ich lass mich hier nicht verarschen.

Der Unparteiische lässt einwechseln:

Wir haben einen Wechsel in der Kammer.

Rückspiel letzten Freitag. Caillas läuft persönlich auf. Der geladene Spieler Mouhani will offenbar nicht in den Strafraum. Im Fanblock an der Vuvuzeela: Rolf Schälike.

Der Unparteiische:

Er sagt, er ist im Trainingslager und muss sich vorbereiten. Wir dachten, wir sind besonders schlau und haben den Termin vorverlegt. Kamerun ist gestern rausgeschmissen worden. Ja, er ist Kongolese.

Fouls TAZ-Anwalt:

Ausgerechnet die Zivilkammer in Hamburg entscheidet, ob die Presse berichten darf. Es gibt die BGH-Entscheidung, dass keine überhöhten Forderungen an die Verdachtsberichterstattung zu stellen sind.

Kenne ihn nicht. Ist mir nicht als Irrer aufgefallen.

Wenn der Hausanwalt von FC Union Berlin ein schlechter Anwalt ist. Bei mir hätte er gewonnen. Wären Sie bei Mauck [Vorsitzender Richter der Pressekammer am Landgericht Berlin] nicht weit gekommen.

Caillas:

Habe kein einziges Wort gesprochen während des Spiels. Nach dem Spiel kam ich auf ihn zu, wollte ihm die Hand geben. So verabschiede ich mich nach jedem Spiel von den Profispielern, die ich kennen gelernt habe. Er wollte nicht.

Der Unparteiische:

Kein Wort?

Caillas:

Nachdem der Trainer mir gesagt hat, ich hätte ihn rassistisch beleidigt.

Der Unparteiische:

Während des Spiels?

Caillas:

Während den 90 Minuten fiel kein einziges Wort. Nach dem Spiel, ich war ausgewechselt. Mouhani kannte ich neun bis zehn Jahre. Unterhalten uns nach dem Spiel. Haben ein kollegiales Verhältnis. Ich habe es nicht gesagt.

Der Spielverlauf wird diskutiert:

Unparteiische Ritz:

Habe eine kurze Frage. Vertreter der Beklagtenseite sagt, dass es zu einem …

TAZ-Anwalt:

Handspiel …

Unparteiische Ritz:

Freistoß wegen absichtlichem Handspiel kam.

Caillas:

Der Spieler Mouhani hatte schon im Spiel eine gelbe Karte gehabt. Bei …. Wäre es eine Rote Karte geworden.

Unparteiische Ritz:

Das verstehe ich.

Caillas:

Hätte eine Rote Karte gegeben.

Der Unparteiische:

Wir sind Spezialisten.

Caillas:

Hat gesagt, mehr Absicht gibt es nicht. Dem Schiedsrichter Wolfgang Stark gegenüber hat er das gesagt. Ich habe kein einziges mal mit Mouhani gesprochen. Er wusste, dass die zweite Gelbe Karte gezogen wird. Dementsprechend die Äußerung. Das denke ich. Um das Ganze abzulenken. Daraufhin hat keiner von uns Gelb bekomme. (…)

Nach dem Handspiel kam es zur Rudelbildung. Mouhani und ich wurden zum Schiedsrichter geholt. Wenn Du zu mir noch ein Mal musst, bekommst Du gelb, hat er mir gesagt. Zu Mouhani hat er gesagt – genau was, weiß ich nicht – bla, bla, fliegst Du vom Platz.

TAZ-Anwalt:

Ich berufe mich auf die Zeugenaussage vom Schiedsrichter Stark. Du sagst: Handspiel. Beide Spieler gingen aufeinander los.

Der Vorsitzende:

[Nicht dokumentiert, in der Pressekammer sind keine Aufzeichnungen zulässig. Vermutlich, weil die Rechte bei der FIFA liegen.]

Schiedsrichter-Foul TAZ-Anwalt:

Ich weiß mehr als Sie.

Unparteiische Ritz:

Das ist nicht selten.

TAZ-Anwalt:

Beide Spieler, beide waren schon mit Gelb geahndet. Der da auch. Ist vergessen worden. Das ist die Wahrheit. Die habe ich dazu … Der hat dagegen protestiert. So werden Sie, Herr Buske an der Nase herumgeführt. Sie sollten sich schlau machen, Herr Richter.

Der Unparteiische:

Wir können es kurz machen.

Foul TAZ-Anwalt:

Bei Ihnen kann man alles erwarten.

Der Unparteiische:

Der Beklagten-Vertreter sagt,“Ich berufe mich in Bezug für die folgenden Tatsachen auf das Zeugnis von Wolfgang Stark, [Adresse].“ Er ahndete in der 65. Spielminute ein Handspiel von Young-Mouhani. Direkt nach dem Freistoß-Pfiff gingen beide Spieler, der Kläger und der Zeuge Mouhani, aufeinander los und schlugen aufeinander ein. Der Schiedsrichter separierte beide und informierte beide, dass er in Falle der Fortsetzung, beide mit Gelb und somit mit Gelb-Rot des Feldes verweisen wird. Beide waren bereits mit Gelb verwarnt. Der Zeuge Mourani hat … dass er so reagiert hat, weil der Kläger zu ihm „Neger“ gesagt hat. Damit ist widerlegt, dass beide kein Wort gewechselt haben. Ist ja Sinn dieser Lüge, hat mit diesem Menschen gar nicht geredet.

Das Verfahren geht in die Verlängerung. Der ausgebliebene Zeuge darf mit einem Ordnungsgeld rechnen.

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