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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


„Lex Wikipedia“? Bitte?!?

Der Geschäftsführer des umstrittenen Spendensammlervereins Wikimedia Deutschland e.V. hat eigenartige Äußerungen über einen israelischen Gesetzesentwurf ventiliert. So

diskutiert die israelische Knesset gerade eine Änderung im nationalen Urheberrecht, das Regierungsdokumente für die Allgemeinheit frei verfügbar und nutzbar machen soll. Im ursprünglichen Entwurf gibt es leider noch einige für Wikimedia unbrauchbare Einschränkungen – dennoch läuft dieses Gesetz in der israelischen Presse als “Lex Wikipedia”. Ein Erfolg in Israel wird für andere Länder – auch Deutschland eine großartige Vorlage sei.

Ähm, wie meinen? Amtliche Werke werden hierzulande seit Ewigkeiten vom Urheberrecht ausgenommen, vgl. § 5 UrhG. Von einem Land, in dem es sogar eine offiziell so bezeichnete Zensurbehörde gibt, insoweit „großartige Vorlagen für Deutschland“ zu erwarten, spiegelt anscheinend das seltsame Verständnis des Wikimedia-Türstehers zur Medienfreiheit wieder. Der gute Mann hat seinem Verein zufolge

Politik, Geschichte und Öffentliches Recht in Freiburg und Ottawa studiert.

Mit welchem Erfolg oder Abschlüssen die Studien des WMD-Geschäftsführers verlaufen sind, wäre angesichts der oben genannten Äußerungen mal eine veranlasste Frage.

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Autor:
admin
Datum:
3. Juni 2010 um 15:41
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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