Ein Rechtsanwalt „Dr. Luithle“ sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil er sich in einer Romanfigur namens „Rechtsanwalt Dr. Luitle“ wiedererkennen wollte (eigentlich wollte er es ja nicht …).
Der Kollege klagte nicht zunächst auf Unterlassung, sondern gleich auf üppigen Schadensersatz, womit sich die Gerichte in vergleichbaren Fällen allerdings eher zurückhalten. Man könnte auch kaum mehr Romane schreiben, wenn man gehalten sei, bei jedem gewählten Namen zu recherchieren, ob irgendjemand anderes so ähnlich heißt.
Vorliegend scheint vor dem Landgericht Stuttgart nichts vorgebracht worden zu sein, dass auf eine absichtliche Anspielung schließen lässt:
(…) Dabei hat es auch berücksichtigt, dass es einem Autor und seinem Verlag angesichts der Kunstfreiheit nicht zugemutet werden kann, jede Nebenfigur in einem Roman auf zufällige Übereinstimmungen mit lebenden Personen zu überprüfen. Für eine absichtliche Übereinstimmung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. (…)
Auf die Entscheidung hingewiesen hat der Kollege Dr. Baaa!
Auf solche Sachen kann man übrigens viel cooler reagieren: In einer Folge des in München spielenden Kir Royal war von einem Rechtsanwalt „Dr. von Martius“ die Rede. Da ich damals viel mit dem (inzwischen leider verstorbenen) Kollegen Dr. von Martius aus München zu tun hatte, sprach ich ihn mal darauf an. Das hätte er schon mehrfach gehört, meinte er, aber er hätte leider immer die Wiederholungen verpasst!
Schon seit längerem trage ich mich mit dem Gedanken, einen Gravenreuth-Award für die kreativste Leistung auf dem Gebiet der Ausnutzung des Prozessrechts im Medienrecht auszuloben, der jährlich am 22.Februar verliehen werden soll. Ich glaube, das hätte von Gravenreuth gefallen.
Bis vor zwei Wochen war mein Favorit für diese Auszeichnung ein sich dieses Jahr mir gegenüber sehr taktisch benehmender „Kollege“, dessen Arroganz mir jedoch derart maßlos erschien, dass von Gravenreuth mir direkt sympathisch in Erinnerung kam. Der hatte sich jedenfalls mir gegenüber stets höflich betragen.
Nunmehr hat sich ein neuer Favorit ins Rennen geworfen: Bei einer mündlichen Verhandlung, die mehr als vier Monate nach Erlass einer einstweiligen Verfügung stattfand, übergab der Kollege zu Verhandlungsbeginn einen Stapel mit 398 Seiten Papier – seinen aktuellen Schriftsatz. Da bei einstweiligen Verfügungen im Prinzip nur noch in der mündlichen Verhandlung reagiert werden kann, die Richter allerdings den Schriftsatz bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen, ist das natürlich eine Farce, denn kein Anwalt verfügt über derartige Schnelllesekünste.
Da meine Widerspruchsschriftsätze Monate zurücklagen, gibt es für diese unkollegiale Zumutung kaum eine plausible Erklärung außer der, mich zu schikanieren. Es überrascht nicht, dass der erhebliche Gehalt der Schriftsätze auch auf drei Seiten gepasst hätte und die Anlagen mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten könnten. Wer’s nötig hat …
Ist für mein Blog zwar off topic, aber die Strafrechtler wird es freuen: In Österreich scheint es eine sozialakzeptierte Tradition des Maibaum-Diebstahls zu geben. Die Maibaumscheiben-Hehlerei scheint ebenfalls geduldet zu sein. Wer weiß mehr?
Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit aller Polizisten, auch die in Berlin, anständige Leute sind und einen harten, nicht bedarfsgerecht bezahlten Job machen. Aber Szenen wie diese da oben, die gestern aufgenommen wurde, rechtfertigen die (von der Piratenpartei unterstützte) Forderung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten. „Vermummungsverbot“ für beide Seiten – es wird zurückgefilmt!
Nicht weniger befremdlich ist der TAZ-Artikel, dem zufolge die Berliner Polizei noch immer agents provocateurs einsetzt. Es wird langsam Zeit, dass Parteien und die ihr unterstellte Verwaltung ihr Grundsatzprogramm am Grundgesetz orientieren.
Die Großwetterlage in NRW signalisiert eindeutig das Ende der dortigen schwarz-gelben Koalition. Zeit für die Wähler, sich nun Gedanken zu machen, wie man den indiskutablen Jugendmedien-Stasi-Vertrag verhindern will. Während sich die Parteien und/oder deren Jugendorganisationen bei der Netzbevölkerung mit warmen Worten anbiedern, lohnt sich ein Blick auf die Taten der Parteien.
Den Entwurf zum Jugendmedienschutz-Stasi-Vertrag tragen mit (außer natürlich der CDU)
SPD (Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
FDP (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein)
Die Linke (Brandenburg, Berlin)
BÜNDNIS 90/DIE GRUENEN (Bremen, Hamburg)
Wer den Entwurf nicht Realität lassen werden möchte, hat nur eine Alternative, die den Staatsvertrag (bundesweit!) verhindern könnte – und die gegenwärtig bei 3 % gesehen wird: