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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


25. Mai 2010

Koch hat nun Zeit fürs ZDF – zum Angucken

Glückliche Menschen tanzen jauchzend auf den Straßen, die Sektkorken knallen zur Mittagszeit, das Wetter ist herrlich!

Herr Koch hat nun viel Zeit zum ZDF-Gucken, so wie er es sich gebastelt hat.

BITS benötigt dringend Spenden

Das Berlin Information Center for Transatlantic Security (BITS) ist ein unabhängiges Friedensforschungsinstitut, dass insbesondere Journalisten, Wissenschaftlern und Politikern als wertvolle Anlaufstelle für Fragen zu militärischen Themen dient. Dessen Direktor Otfried Nassauer hatte u.a. viel Zeit mit dem ehemaligen US-Verteidigungsminister McNamara verbracht und ist ein denkbar kompetenter Ansprechpartner, wenn es etwa um die Beurteilung von Sachverhalten mit Nuklearwaffen geht.

Schon mehrfach konnte Nassauer mich vor Fehlschlüssen bewahren. Hinter den Kulissen hat das BITS die Qualität vieler Publikationen und Artikel beeinflusst. Auch das BITS selbst veröffentlicht häufig selbst gehaltvolle Beiträge. Wer die Gegenwart verstehen will, muss die Geschichte kennen – so, wie sie war, frei von ideologischen Filtern und Scheuklappen. Das BITS ist heute als Leuchtturm für Journalismus im Bezug auf Sicherheitspolitik nicht wegzudenken.

Wie andere Friedensforschungsinstitute auch befindet sich das als gemeinnütziger Verein gegründete BITS in Finanznöten. Die Generation der vom Zweiten Weltkrieg und der Nachkriegszeit geprägten Menschen, deren Verantwortungsbewusstsein das Fundament der Friedensbewegung bildete, stirbt langsam aus, was sich auch auf das insoweit rückläufige Spendenaufkommen auswirkt. Friedensforschung ist halt nicht „cool“.

Wer sich damit zufrieden gibt, Fiktion als Nachrichten zu konsumieren – z.B. „Massenvernichtungswaffen im Irak“ usw., für den ist das kein Problem. Wer es jedoch für eine wichtige Sache hält, dass etwa Journalisten eine Alternative zur Propaganda geboten bekommen, der täte nicht schlecht daran, das BITS – steuerlich absetzbar – zu unterstützen.

24. Mai 2010

Analyse der Tauss-Berichterstattung von Rainer Kaufmann

Nachdem ich neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose „Gerichtsberichterstattung“ der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer Analyse der infamen SPIEGEL-Berichterstattung weist er insbesondere darauf hin, dass sich auch der Richter genötigt sah, die Staatsanwaltschaft auf ihr erstaunliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen:

Dabei hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Dr. Udo Scholl, einmal die Staatsanwältin ausgebremst, als er – sinngemäß zitiert – erklärte, dass die Frage, ob Tauss von sich aus auf den Koffer aufmerksam gemacht hätte, nicht erkenntnisführend sei, da er doch als Beschuldigter das Recht habe, keine Angaben zu machen. Das sei strafrechtlich nicht verwertbar.

(Via Kollege Werner Siebers.)

23. Mai 2010

Sternstunde des Deutschlandradios (oder auch nicht)

Bundespräsident Horst Köhler rechtfertigte die Bundeswehreinsätze mit Interessen des Außenhandels. So jedenfalls es über den Äther gegangen sein:

Köhler fordert mehr Respekt für deutsche Soldaten in Afghanistan Den deutschen Soldaten in Afghanistan sollte nach den Worten von Bundespräsident Köhler mit mehr Respekt begegnet werden. Die Bundeswehr leiste dort Großartiges unter schwierigsten Bedingungen, sagte Köhler im Deutschlandradio Kultur nach einem Besuch im Feldlager Masar-i-Scharif. Es sei in Ordnung, wenn kritisch über den Einsatz diskutiert werde. Allerdings müsse Deutschland mit seiner Außenhandelsabhängigkeit zur Wahrung seiner Interessen im Zweifel auch zu militärischen Mitteln greifen. Als Beispiel für diese Interessen nannte Köhler ‘freie Handelswege’. Es gelte, Zitat ‘ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auf unsere Chancen zurückschlagen’ und sich somit negativ auf Handel und Arbeitsplätze auswirkten. (…)

Nun wird gemeldet, dass das Deutschlandradio den Beitrag nachträglich wieder zensiert haben soll.

Vermutlich, weil die Bundeswehr ja ausschließlich aus humanitären Gründen Menschen totschießt oder sich totschießen lässt, weil der Hindukush ja ständig an unseren Grenzen rumlungert usw.

-> Fefes Blog

UPDATE: Hier ist das Originalinterview. Peinlich, peinlich …

Realsatire: „TAZ-Salon“ zum Polizeirecht geplatzt

Telepolis: „Zensurchaoten verhindern Taz-Diskussionsveranstaltung“

22. Mai 2010

Neue englische Regierung will Vorratsdatenspeicherung, Netzsperrung und anderen Überwachungsunsinn abschaffen

Es geschehen noch Zeichen und Wunder

Als nächstes sollten die Briten ihre wirklich himmelschreiend pressefeindlichen Gesetze in Angriff nehmen.

UPDATE:

Es kommt noch besser: Jetzt haben sie nach fast 9 Jahren auch keinen Bock mehr auf Afghanistan. Die Russen hatten seinerzeit nicht ganz so lange gebraucht. Mal gespannt, wie lange die Pfeifen in Berlin brauchen, um zu begreifen, dass die Afghanen gegen uns gar keinen Krieg führen …

Das geheime Schiff der CIA

Es ist immer wieder faszinierend, wie sich die jeweils tagesaktuelle Nachrichtenlage von der historischen Sicht unterscheidet. Heute erscheint auf Telepolis.de mein Beitrag über den Stand der Forschung zur wohl aufwändigsten CIA-Operation überhaupt. Die Amis hatten 1974 heimlich ein gesunkenes U-Boot zu heben versucht, was unter dem Cover Up einer zivilen Forschungsmission lief. Als die bekannten Enthüllungsjournalisten Wind von der Sache bekamen, legten sie patriotischen US-Medien an die Kette. Als die Operation dann doch raus kam, saß die Regierung das einfach aus.

21. Mai 2010

Sternstunde des ZDF

Satiriker Martin Sonneborn hat wieder zugeschlagen! Als vermeintlich seriöser ZDF-Reporter führte er einen Pharma-Fuzzi vor. Muss man gesehen haben!

Der Typ meinte, er könne mit dem Journalisten „off the record“ sprechen. Nun ist der Pharma-Fuzzi sauer, weil die Kumpanei mit der Presse, die wir normalerweise nie mitkriegen, nicht gelaufen ist. Jetzt mault er:

„Das war eine echte Schweinerei“, sagt Schmidt. „Allerdings haben wir selbst eine Mitschuld, weil wir nicht misstrauisch genug waren.“

Exakt. „Talk off the record“ gibt es nämlich im richtigen Leben nicht.

20. Mai 2010

Ob Personalratsvorsitzender oder dessen Stellvertreter ist unerheblich

Die Kieler Nachrichten berichten über den Ex-Landrat von Bismarck, der eine Gabriele Kalinka in seiner Autobiografie „Von Pommern nach Plön“ nun wieder erwähnen darf:

Die mündliche Verhandlung vor zwei Wochen hatte – wie berichtet – bereits gezeigt, dass das Kieler Gericht keinen Persönlichkeitsschaden für die Klägerin sieht, wenn ihr Name in dem Buch auftaucht. Unter anderem war es um die Frage gegangen, ob eine Passage, in der behauptet wird, Gabriele Kalinka sei Personalratsvorsitzende gewesen, obwohl sie in Wirklichkeit nur stellvertretende Vorsitzende war, im Buch geschwärzt werden muss. Die Kieler Richterin sah die Verwechslung als „unerheblich“ an, so dass Restbestände des Buches jetzt ungeschwärzt verkauft werden dürfen.

Komiker mag nicht mit seinem Vater lachen

Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Unterlassungsverfügung aufgehoben, die ein bekannter Comedian gegen seinen Vater erstritten hatte.

Der verarmte Vater des Witzboldes hatte von seinem vermögenden Sohn  – ihm seiner Meinung nach zustehenden – Unterhalt verlangt, obwohl zwischen beiden Funkstille herrscht. Des Vaters Anwalt hatte dabei sinngemäß angedeutet, ein entsprechender Rechtsstreit käme dem Prominenten in der Öffentlichkeit kaum gelegen. Der Komiker ließ den Herrn Vater durch seinen Promi-Anwalt abmahnen, sich der Presse gegenüber privater Angelegenheiten zu enthalten. Die Angelegenheit wurde dadurch aufgeheizt, dass tatsächlich solche Berichte auftauchten, wobei die Presse bei den „Zitaten“, die sie dem Herrn Papa in den Mund legte, wohl etwas zu kreativ gewesen war.

Der Vater-Anwalt sah seine Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit jedoch nicht als Drohung und lehnte dankend ab. Zudem sei die Abmahnung zu unbestimmt. Daraufhin erwirkte der Promi-Anwalt eine einstweilige Verfügung, wobei er freilich das letzte Schreiben des Anwalts unterschlug vergaß.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin sagt nunmehr:

Der Antragsteller kann es dem Antragsgegner zunächst nicht grundsätzlich verwehren, sich in seinen eigenen Angelegenheiten an die Presse zu wenden, mag daran ein öffentliches Interesse auch nicht bestehen und der Antragsteller in seiner geschützten Privatsphäre davon auch reflexartig betroffen sein. Die Meinungsfreiheit ist nicht nur unter dem Vorbehalt des öffentlichen Interesses geschützt und wird von dem Grundrechtsträger nicht nur gleichsam treuhänderisch für das demokratisch verfasste Gemeinwesen ausgeübt. Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art, 5 AbS: 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen. Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann. Angesichts dessen würde es eine verfassungsrechtlich bedenkliche Verkürzung darstellen, wenn dem Betroffenen allein deshalb ein Unterlassungsanspruch zuerkannt werden würde, weil dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.2010, 1 BvR 2477/08). Solange der Antragsgegner nicht etwa unwahre Tatsachenbehauptungen in Bezug auf den Antragsteller aufstellt, die dann von einem Presseorgan verbreitet werden. kann er nicht ohne weiteres auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da es zunächst allein Sache des betreffenden Presseorgans ist, abzuwägen und zu entscheiden, ob ein öffentliches Berichterstattungsinteresse besteht, das das Interesse des Antragstellers am Schutz seiner Privatsphäre überwiegt (vgl. BGH NJW-RR 1997, 235, 236; Breutz, in Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, Rdz. 39.158 ff.). Erst wenn die Presse gezielt dazu eingesetzt wird, derartige Angelegenheit aus der Privatsphäre zu veröffentlichen, um z. B. öffentlichen Druck auszuüben, käme eine Inanspruchnahme des Informanten als Störer in Betracht. (…)

Soweit der Antragsgegner in der „neuen woche“ dahingehend zitiert wird, „Mein Sohn müsste rechtlich für mich aufkommen, weil er so viel verdient“, läge darin keine unwahre Tatsachenbehauptung, selbst wenn der Antragsgegner sich so geäußert haben sollte. Denn es handelt sich ersichtlich um seine Rechtsauffassung. (…) Auf die Frage, ob der Antragsteller dem Antragsgegner  überhaupt Unterhalt schuldet, kommt es demnach gar nicht an.

Außerdem hatte das Gericht Zweifel an der Begehungsgefahr.

Dem Komiker verging das Schertzen.

Landgericht Berlin 27 O 66/10 Urt. v. 27.04.2010