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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Schertz wettert gegen Hobby-(BILD-)Gerichtsreporter

Die Süddeutsche Zeitung bietet dem Promi-Anwalt Dr. Schertz ein Forum, um gegen die neue BILD-Initiative zur Rekrutierung von Leserreportern zur Gerichtsberichterstattung zu wettern. Zunächst ist BILD insbesondere an den Vorgängen in Presserechtskammern interessiert.

‚Die Aktion Leser-Reporter versus Betroffenen- und Opferanwälte offenbart ein äußerst gefährliches Rechtsstaatsverständnis‘, sagte Schertz der SZ an diesem Freitag. ‚Hier soll offenbar der Volkszorn gegen Leute aufgebracht werden, die sich berechtigterweise gegen Boulevardberichte zur Wehr setzen, weil ihre Intimsphäre verletzt oder eine Unwahrheit über sie verbreitet wurde.‘

In dem Beitrag steht allerdings nicht, dass sich der Kollege seit Jahren eine erbitterte Gerichtsfehde mit dem gegenwärtig einzigen Gerichtsblogger liefert. Mit jenem Betreiber von Buskeismus.de fetzte sich die Kanzlei des Advokaten zumeist am Landgericht Berlin, wo der Promi-Anwalt allerdings des öfteren Niederlagen einstecken musste. Einen skurrilen Höhepunkt bot die „Stalker“-Entscheidung. Dr. Schertz bittet den unbequemen Blogger aber auch häufig nach Köln. Die aktuellen Tour-Termine können hier eingesehen werden.

Apropos BILD: Zwischen meinem Ex-Mandanten BILD-Chef Kai Diekmann und dem Kollegen Eisenberg knallt es ja auch nicht gerade selten. So hatten Eisenberg von Springer neulich wegen den BILD-Berichten 20.000,- EURO „Schmerzensgeld“ erhalten. Exakt diese Summe fordert Schertz nun vom Buskeismus-Betreiber. Vielleicht wäre es heilsam, Schmerzensgeldansprüche wegen ungerechtfertigter einstweiliger Verfügungen zu installieren.

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