Nachdem ich neulich die bisweilen fragwürdig distanzlose „Gerichtsberichterstattung“ der Medien ad hoc kommentierte, hat sich der Journalist Rainer Kaufmann die Popagandaoffensive genauer angesehen. Neben einer Analyse der infamen SPIEGEL-Berichterstattung weist er insbesondere darauf hin, dass sich auch der Richter genötigt sah, die Staatsanwaltschaft auf ihr erstaunliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen:
Dabei hat der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe, Dr. Udo Scholl, einmal die Staatsanwältin ausgebremst, als er – sinngemäß zitiert – erklärte, dass die Frage, ob Tauss von sich aus auf den Koffer aufmerksam gemacht hätte, nicht erkenntnisführend sei, da er doch als Beschuldigter das Recht habe, keine Angaben zu machen. Das sei strafrechtlich nicht verwertbar.
(Via Kollege Werner Siebers.)