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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ob Personalratsvorsitzender oder dessen Stellvertreter ist unerheblich

Die Kieler Nachrichten berichten über den Ex-Landrat von Bismarck, der eine Gabriele Kalinka in seiner Autobiografie „Von Pommern nach Plön“ nun wieder erwähnen darf:

Die mündliche Verhandlung vor zwei Wochen hatte – wie berichtet – bereits gezeigt, dass das Kieler Gericht keinen Persönlichkeitsschaden für die Klägerin sieht, wenn ihr Name in dem Buch auftaucht. Unter anderem war es um die Frage gegangen, ob eine Passage, in der behauptet wird, Gabriele Kalinka sei Personalratsvorsitzende gewesen, obwohl sie in Wirklichkeit nur stellvertretende Vorsitzende war, im Buch geschwärzt werden muss. Die Kieler Richterin sah die Verwechslung als „unerheblich“ an, so dass Restbestände des Buches jetzt ungeschwärzt verkauft werden dürfen.

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