Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Ehemaliger Odenwaldschüler soll schweigen

Das Landgericht Darmstadt hat seine einstweilige Verfügung bestätigt, die einem ehemaligen Schüler der Odenwaldschule Vorwürfe gegenüber einem Lehrer verbietet.

Sicherlich hat der gute Mann diese Vorwürfe nur aus Langeweile und Böswilligkeit erhoben.

Der ehemalige Schüler hat zur Hauptsacheklage aufgefordert. Er hatte den aktuellen Skandal mit ins Rollen gebracht.

« 107.Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit – Hypo Alpe Adria zieht einstweilige Verfügung gegen News zurück »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.