Das Landgericht Darmstadt hat seine einstweilige Verfügung bestätigt, die einem ehemaligen Schüler der Odenwaldschule Vorwürfe gegenüber einem Lehrer verbietet.
Sicherlich hat der gute Mann diese Vorwürfe nur aus Langeweile und Böswilligkeit erhoben.
Der ehemalige Schüler hat zur Hauptsacheklage aufgefordert. Er hatte den aktuellen Skandal mit ins Rollen gebracht.